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Channel: Versicherungsvergleich – Rundum Versicherungsblog
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Über die Hallesche und das map-report Rating

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Im Grunde genommen gibt es am map-report Rating für die Hallesche Versicherung nichts zu meckern. Eine Note “mm” entspricht einem “sehr gut” und wird dann auch als “Einstand als Maß” bezeichnet.

Bei näherem Hinsehen zeigen sich allerdings ein paar kleinere Schwächen des Ratings. Die im Zweifel eine noch bessere Platzierung der Halleschen verhindert. Ein Beispiel ist der Bereich “Nettorendite bzw. Nettoverzinsung”. Hier haben eine Reihe von Versicherern den § 341b HGB angewendet und bestehende Kursverluste nicht ausgewiesen.

Die Hallesche hat diesen Schritt zu keinem Zeitpunkt unternommen. Auf diese Weise wird das Ergebnis ein wenig verfälscht und die lediglich 2/8 Punkte für die Hallesche lassen sich nicht mit den Werten der Mitbewerber vergleichen. In diesem Kontext stellt sich zudem die Frage, weswegen die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote nur mit fünf Punkten in die Wertung eingegangen ist (die die Hallesche komplett erreicht)

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bewertung der Prozessquote im Bereich “Service”. Herangezogen wird die Anzahl der Prozesse pro 100.000 PKV- Versicherten. Doch Achtung: die Hallesche hat einen deutlich höheren Anteil an Vollversicherten. Die naturgemäß mehr mit ihrer Versicherung hadern. Auf der anderen Seite fällt die Anzahl an Zusatzversicherten gering aus. Wünschenswert wäre in diesem Bereich, das nicht die sprichwörtlichen “Äpfel mit Birnen” verglichen würden.

Selbiges gilt dann auch für die Beschwerdequoten bei der BaFin bzw. dem Ombudsmann. Auch hier haben Unternehmen mit vielen Zusatzversicherten bessere Karten und können daher nicht mit der Halleschen verglichen werden.

Unter diesen Voraussetzungen ist das “mm” überaus bemerkenswert aber auch noch ausbaufähig.


Was Kunden von einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten

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Die Zeiten, in denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor allem günstig sein musste, sind lange vorbei. Wenn es diese Zeiten überhaupt irgendwann gab. Das Versicherungsjournal hat sich einige interessanten Gedanken über die Erwartung an eine moderne Schadensregulierung gemacht.

Dabei geht es letztlich um den Spagat aus einem schlanken Verwaltungsapparat und einem individuellen und gelungenen Kundenservice. Mit anderen Worten sollte sich eine BU so wenig wie möglich aber so viel wie nötig um den Kunden kümmern.

Das beginnt bei einem kompetenten Ansprechpartner anstelle eines anonymen Callcenters. Wichtig ist dabei auch, dass der Ansprechpartner beibehalten wird und nicht bei jedem Telefonat wechselt. Vor allem, wenn es um die Schadensregulierung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht, sind die Kunden überaus sensibel und sollten entsprechend behandelt werden.

Hierzu gehört auch, dass die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters bekannt gegeben wird. Oder sich dieser sogar vor Ort blicken lässt und gemeinsam mit dem Kunden die Schadensregulierung durchspricht. Klar, dass dies nicht bei Bagatellen greift.

Ebenfalls von steigender Bedeutung ist die Schadensanalyse. In Zeiten, in denen Versicherungsbetrug Schäden in Milliardenhöhe verursacht, muss beispielsweise eine vorgetäuschte Krankheit auch im Hinblick auf die übrigen Versicherten geahndet werden.

Für die Hinwendung zum Kunden hat Dr. Peter Albrecht, Claims Manager Germany des Versicherers Ace einen griffigen Satz gefunden und sagt:

Wenn der Kunde im Schadenfall richtig betreut wird, wird das Versicherungsprodukt erlebbar.

Genau das ist das Ziel einer guten Schadensregulierung und nur so können Versicherer auf Dauer herausragende Kunden-Ratings erzielen.

PKV: Erleichterungen bei den Aufnahmebedingungen

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Es ist ein gängiges Klischee, dass lediglich junge, gesunde Versicherte in die PKV aufgenommen werden. Mittlerweile haben jedoch eine Reihe von Privaten Krankenversicherungen eine Aufnahmegarantie eingeführt und zeigen sich damit ebenso offen wie die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wie Geld.de in seinem Weblog berichtet, erhalten versicherungsfrei gewordene Arbeitnehmer bei verschiedenen Versicherungsunternehmen die Chance, ohne Leistungsausschlüsse und zu Risikozuschlägen von maximal 30 Prozent in die PKV zu wechseln.

Vorbild ist dabei die so genannte “Beamtenöffnung”, durch die Beamte seit 1987 auch im Falle von Vorerkrankungen problemlos versichert werden. Den Anfang haben die Debeka und die Signal-Iduna gemacht. Erstere weist darauf hin, dass es sich immer nur um ein freiwilliges Angebot handeln kann, da diesbezügliche Absprachen aus kartellrechtlichen Gründen verboten wären.

Dennoch ist vorstellbar, dass nach und nach auch die anderen Privaten Krankenversicherungen nachziehen und ihre Tarife auch für chronische Kranke öffnen. Hinzu kommt, dass sich seit der Einführung der Unisex-Tarife auch der Leistungskatalog der PKV merklich erweitert hat und auch in den Bereichen Psychotherapie und der Übernahme von Hilfsmitteln längst auf Augenhöhe mit den gesetzlichen Krankenkassen aus.

Die kommt übrigens bei Test.de in punkto Aufnahmegarantie nicht immer so gut weg. Hier gelten für die Aufnahme Schwerbehinderter trotz eines eigentlich eingeräumten Sonderrechts Altersbegrenzungen, die teilweise bereits bei 35 Jahren angesetzt werden. Die Mär von einer “Rosinenpickerei” bei der PKV lässt sich somit schwerlich aufrecht erhalten.

Können PKV und gesetzliche Krankenkassen voneinander lernen?

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Nach zahlreichen polarisierenden Äußerungen der letzten Zeit, wurde im Rahmen der Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft e.V. (DVFVW) die Frage nach gegenseitigen Lerneffekten von PKV und gesetzlichen Krankenkassen erörtert.

Wie das Versicherungsjournal ausführt, ging es dabei ausnahmsweise nicht um die Forderung nach einer Bürgerversicherung und Panikmache mit steigenden PKV-Beiträgen, sondern um das Finden konstruktiver Ansätze.

Professor Dr. Norbert Klusen, ehemaliger Vorstandschef der Techniker Krankenkasse (TK), hob in seiner Rede hervor, dass sich die PKV und die gesetzlichen Krankenkassen in früheren Jahren in Prozessen gegenseitig verklagt hätten. Mittlerweile würde man eher an einem Tisch sitzen und Probleme gemeinsam erörtern. Vor allem bei den Zusatzversicherungen kommt es zudem zu einer verstärkten Zusammenarbeit. Die PKV bietet hierbei Tarife an, die für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen wie maßgeschneidert sind.

Umgekehrt lernt die GKV laut Prof. Dr. Klusen die Kalkulation von Tarifen von der PKV. Entsprechend geht der Versicherungsexperte davon aus, dass sich die beiden Systeme mehr und mehr einander annähern und eventuell irgendwann ein einheitliches System für die Krankenversicherung entsteht.

Bei den Problemen der Zukunft sehen sich beide Versicherungsformen denselben Anforderungen gegenübergestellt. So ist es vor allem die Demografie und die Zunahme älterer Bevölkerungsschichten, die die Tarife in die Höhe treibt. Eine Lösung dieser Problematik könnte durch Bündelung der Kompetenzen deutlich effizienter ausfallen.

Bundesarbeitsministerium: Zahl der Riester-Verträge steigt an

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Die Riester-Rente scheint auch im elften Jahr seit ihrer Einführung nichts an Attraktivität verloren zu haben. Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Zahl der Riester-Verträge auch 2012 wieder angestiegen. Das verkündet das Bundesarbeitsministerium.

Näheres hierzu verrät das Handelsblatt, wo vor allem das Wohn-Riestern erwähnt wird. In absoluten Zahlen existierten Ende 2012 15,7 Millionen Riester-Verträge. Gegenüber dem Vorjahr sind dies 370.000 Verträge mehr.

Allein auf der Wohn-Riestern bezogen, liegt der Zuwachs bei 229.000 Verträgen. Die “klassischen” Riester-Verträge mit ihren Fördermöglichkeiten nahm um 74.000 zu und bei den Fonds- bzw. Banksparplänen, die ebenfalls Riester-Förderung genießen, schlagen 36.000 bzw. 31.000 Neuabschlüsse zu Buche.

Wir vom Rundumversicherungblog haben das Thema Riester-Rente bereits mehrfach aufgegriffen. Interessant ist dabei besonders die Beispielrechnung, die klar aufzeigt, wie lohnenswert diese Form der Altersvorsorge sein kann. Entscheidend ist dabei der sprichwörtliche “lange Atmen” und ein möglichst früher Vertragsabschluss. Man sollte sich also bald kompetent beraten lassen, denn bei einigen wenigen Versicherungen liegen die Gebühren über den staatlichen Zulagen. Um solche Verträge zu vermeiden, stehen jedoch Berater bereit.

 

PKV-Wiki: neue Internetseite mit vielen Informationen

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Normalerweise ist es nicht meine Art, auf andere Webseiten hinzuweisen. Im Fall des neuen PKV-Wiki lässt sich dies aber guten Gewissens tun, schließlich handelt es sich hier nicht um einen der vielen Vergleichsseiten, die im Internet herumschwirren.

Wie es der Name “Wiki” bereits sagt, geht es vor allem um Informationen. Entsprechend finden sich Links zu sämtlichen Anbietern in der PKV und keine konkreten Tipps. Zugegeben: für die Vermittlung empfehle ich einen kompetenten Versicherungsberater und vor allem ein persönliches Gespräch. Als Vorab-Info ist die Seite aber in Ordnung.

Angenehm erscheint in diesem Kontext auch das umfassende Zahlenmaterial. Sowohl die Statistiken der BaFin als auch die Zahlen über die aktuellen voll- und zusatzversicherten Personen dürfen nicht fehlen. Aktuell sind die Profile von 38 PKV -Anbietern verfügbar und werden teilweise auch durch die jeweiligen Ratings bei Assekurata, Morgen & Morgen und Softfair ergänzt.

Übrigens handelt es sich bei der Seite nach einem Interview des PKV-Wiki-Gründers um keine reine Vertriebsseite. In einem Interview mit dem Versicherungsjournal heißt es hierzu:

Das PKV-Wiki gibt Ausschließlichkeits-Vertretern, Mehrfachvertretern, Versicherungsmaklern, Versicherungsberatern und Honorarberatern die Möglichkeit, sich mit einem individuellen Profil zu präsentieren.

Vermittler nutzen dann auch den so genannten BAP-Guide, die PKV-Extranets der einzelnen Anbieter sowie die einzelnen Rechner. Ob dieses Modell jedoch aufgeht, sei dahingestellt, denn schließlich verfügt ein erfolgreicher Versicherungsberater bereits über direkte Quellen und bedarf meist keines dazwischengeschalteten Portals mehr.

Dennoch eine interessante Seite.

Ärzte-Umfrage: werden PKV -Patienten bevorzugt?

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Was oftmals als Gerücht kursierte, wurde nun im Rahmen einer Telefonumfrage eruiert. Die Ärzte Zeitung stellt die Frage, ob Versicherter in der PKV gegenüber gesetzlich Versicherten bevorzugt werden.

Die Antwort ist zumindest im zugrundeliegenden Feldversuch ein klares “Ja”. Durchschnittlich kommen PKV -Versicherte 20 Tage schneller an einen Facharzttermin als gesetzlich Versicherte.

Unternommen wurde die Studie im Auftrag der Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, die 470 Facharztpraxen in Hessen anrief. Dabei erfolgten zwei Anrufe in zeitlich kurzen Abständen. In einem Fall gab sich der Anrufer als PKV -Versicherter aus, im anderen Fall verwies er auf eine gesetzliche Versicherung.

In den Metropolen wie Frankfurt oder der Landeshauptstadt Wiesbaden fiel der zeitliche Unterschied mit zwölf bzw. elf  Tagen noch niedrig aus, in Hanau und Darmstadt waren es bereits 36 bzw. 33 Tage längeren Wartens. Selbst in ländlichen Bereichen offenbarten sich Unterschiede von mehreren Wochen.

Lediglich ein Viertel der angerufenen Arztpraxen machten keinen Unterschied zwischen PKV und GKV. Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer sieht das Ergebnis jedoch eher als Beweis für die hohen terminliche Auslastung und wies darauf hin, dass Termine allein nach medizinischen Gesichtspunkten vergeben würden.

Seitens des Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen wurde ein konkretes Eingehen auf die Ergebnisse verweigert. So bleibt die Bevorzugung der PKV weiterhin ein unbestätigtes Gerücht, für das jedoch das eine oder andere Indiz spricht ….

 

PKV: sind die Wahltarife der Krankenkassen rechtens?

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Die PKV ist die PKV und die gesetzlichen Krankenkassen sind die gesetzlichen Krankenkassen. Was wie eine banale Feststellung klingt, erscheint angesichts des GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes und der neuen Wahltarife durchaus diskussionswürdig.

Wie das Versicherungsjournal berichtet, wendet sich der  Verband der privaten Krankenversicherung e.V. gegen die Verzerrung des Wettbewerbs und die Tatsache, dass die GKV das Solidarprinzip verlässt.

In der Tat ist die GKV durch ein umlagefinanziertes System gekennzeichnet. Die Befürchtung der Quersubventionierung attraktiver Wahltarife steht nun im Raum und soll von der Bundesregierung unterbunden werden. Zu diesem Zweck sind ergänzende Regelungen zu den GKV-Wahltarifen nach § 53 SGB V vorgesehen (Bundestagsdrucksache 17/13079).

Derzeit brauchen sich die gesetzlichen Krankenkassen weder den strengen Kriterien des Verbraucherschutzes noch des Versicherungsvertragsrechts oder des Aufsichtsrechts unterwerfen. Andererseits wird der PKV merklich Konkurrenz gemacht und nach Ansicht des PKV -Verbands, werden die gesetzlichen Krankenkassen durch den Wahltarif nach europäischem Recht zu Unternehmen.

Der Deutsche Juristentag hat sich im Rahmen eines Beschlusses bereits für eine Streichung der Befugnis zum Angebot von Wahltarifen ausgesprochen.

Angesichts all der Stimmen und Stellungnahmen, hält sich der Spitzenverband der GKV dezent im Hintergrund. Als wettbewerbsneutraler Verband der Krankenkassen wurde auf eine Stellungnahme zu den Wahltarifen verzichtet. Es bleibt aber spannend, vor allem unter dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahlen.


Berufsunfähigkeitsversicherung: Wechseln, aber richtig

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Im Grunde ließen sich auch die folgenden Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auch mit dem Satz “Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater” zusammenfassen. Doch macht es durchaus Sinn, wenn man auch eigenes Wissen zu diesem Thema erwirbt.

Die Recklinghäuser Zeitung listet vier interessante Tipps für den Wechsel der BU zusammengetragen. Ich werde alle Themen aufgreifen, auch auf die Gefahr hin, dass ich einzelne Themen schon einmal in vorangegangenen Postings erläutert habe.

Tipps eins betrifft das alte Thema “abstrakte Verweisung”. Ich vermute, dass mittlerweile kaum noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit diesem Fallstrick arbeitet. Wer mit einem Wechsel zur Alte Leipziger liebäugelt, geht auf jeden Fall auf Nummer sicher. Umgekehrt gilt, dass bei einem alten Vertrag mit abstrakter Verweisung auf einen anderen Beruf dringend zum Wechsel geraten wird.

Ebenfalls eine Schwachstelle älterer Verträge ist die fehlende Möglichkeit zur Anpassung der Versicherungssumme. Dabei wird mann/frau älter und sowohl Einkommen als auch Ansprüche steigen an. Entsprechend sollte ein Vertrag so gewählt werden, dass sowohl bei Hochzeit als auch bei der Geburt eines Kindes aufgestockt werden kann. Und das ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung.

Wer in einen komplett neuen Vertrag wechselt, sollte indes mit einer Gesundheitsprüfung rechnen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie einen neuen Vertrag erhalten und dass sich dieser auch lohnt. Erst dann ist die bestehende BU zu kündigen.

Zuletzt sollten Sie bei einer Kombination aus einer BU und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung letzter Versicherung erst einmal weiterlaufen lassen. Anderenfalls droht ihnen der Kapitalverlust. Den Schutz vor Berufsunfähigkeit können Sie dann ja im neuen Vertrag festschreiben.

Von Tarifen, Prämien und der Kritik an der PKV

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Ein Blick auf die derzeitige Berichterstattung zum Thema PKV ist durchaus faszinierend. Wann immer es zu leichten Tarifanpassungen bzw. -erhöhungen kommt, wird direkt das komplette Modell verdammt. Umgekehrt ist die Stabilität mancher Anbieter und Tarife meist kaum eine Randmeldung wert.

Nehmen wir das Handelsblatt. Dort wird wiederholt über das Zinstief geschrieben, dass die Prämien für Privatpatienten in die Höhe treibt. Im Artikel wird dann lediglich das Beispiel der Central Krankenversicherung genannt, die zudem lediglich ihren Rechnungszins angepasst hat. Auch wird darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen im Bereich der PKV bislang die Ausnahme ist.

Wie lässt sich daraus nun ein Trend ableiten? Fakt ist, dass der Rechnungszins von derzeit 3,5 Prozent über mehrere Jahre gehalten wurde und angesichts eines fast Nullzinses kaum mehr realisierbar ist. Viele Anbieter haben mit einer Absenkung auf 2,75 Prozent reagiert, was für eine Sicherung der Altersrückstellungen immer noch ein guter Wert ist.

Im zitierten Artikel heißt es dann:

Falls die Zinsen niedrig bleiben und die Kapitalerträge des Versicherers weiter sinken, drohen damit weitere Absenkungen in den nächsten Jahren – und folglich auch Beitragssteigerungen.

Falls. Ja, falls. Man könnte ebenso schreiben, dass falls die Zinsen deutlich steigen, eventuell auch die Beiträge gesenkt werden können.

Im Moment sieht es nach leichten Beitragssteigerungen aus, was sich allerdings schnell wieder ändern kann. Die Signal Iduna hat beispielsweise angekündigt, dass ihre Prämien bis Ende 2014 stabil bleiben, was sich auch von anderen Anbietern in der PKV sagen lässt.

Was uns das alles sagt? Letztlich nur, dass es auf die individuell vereinbarte Leistung und den individuellen Tarif ankommt. Diesen sollten Versicherte mit dem entsprechenden Pendant bei der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Und das ohne jedes “hätte, wenn und aber” oder die medialen Blicke in die Kristallkugel.

PKV: Keine Rechnungszinsabsenkung durch die Hallesche

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Das Thema Rechnungszins bzw. dessen Absenkung hat in der Vergangenheit zu verschiedentlicher Kritik an der PKV geführt. Dabei ist zu bemerken, dass beispielsweise die Hallesche überhaupt nicht von diesem Problem betroffen ist.

Mit anderen Worten bleibt die Verzinsung bei der Halleschen stabil und bewegt sich sogar oberhalb von 3,5 Prozent. Das ergab das diesjährige Nachweisverfahren “Aktuarieller Unternehmenszins” (AUZ).

Besonders beeindruckend ist dieses Ergebnis eingedenk der Tatsache, dass allein 18 Anbieter in der PKV unterhalb des AUZ-Wertes von 3,5 Prozent liegen. Die Hallesche hat sich entsprechend durch kluges Agieren einen Wettbewerbsvorteil erarbeitet. Gemeint sind die Bestandstarife, die nach dem Bisex-Verfahren berechnet wurden.

Die Unisex-Tarife wurden von der Hallesche von vornherein mit einem Rechnungszins in Höhe von 2,5 Prozent angesetzt. Auf diese Weise ergibt sich einerseits eine Art “Sicherheitspuffer” durch den die Beträge auch in Niedrigszinsphasen nicht nach unten angepasst werden müssen. Zum anderen ist davon auszugehen, dass eine höhere Nettoverzinsung erreicht wird. Durch die entstehenden Überschüsse bleiben die Beiträge auch nach Erreichen eines Alters von 65 Jahren stabil.

Wirft man einen Blick auf die tatsächliche Nettoverzinsung, so stand die Hallesche mit 4,38 Prozent im Jahr 2012 wahrlich gut da und hat den Durchschnitt der Branche bei weitem übertroffen. Die vielfach betriebene Angstmacherei durch PKV-Kritiker läuft in diesem Fall ins Leere ….

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest in der Kritik

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Es ist erst einige Tage her, dass sich die Stiftung Warentest des Themas Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angenommen hat. Jetzt häuft sich die Kritik an den Testmethoden.

Laut NGO-Online wurden viel zu wenig Merkmale unter die Lupe genommen. Die Folge: 58 von 75 Tarifen erhielten ein “sehr gut”. Dabei schauten die Tester offensichtlich zu 70 Prozent auf die Versicherungsbedingungen, nahmen hier jedoch nur ZITAT “„9 ½ Bedingungsmerkmale“ in Augenschein.

Entsprechend wurden Einschränkungen bei der Nachversicherungsgarantie bedenkenlos durchgewunken. Bei manchen Versicherern kann die BU-Rente lediglich bis zu 24.000 Euro im Jahr erhöht werden, was in den Augen der Kritiker einen Malus darstellt.

Ebenfalls wurden Versicherungen mit einem “sehr gut” belohnt, bei denen die BU-Rente nur bis zum 60. Lebensjahr gezahlt wird und nicht bis zum Rentenbeginn. Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, läuft Gefahr, in eine Versorgungslücke zu geraten.

Man mag die einzelnen Punkte sehen, wie man möchte, gute Hinweise sind sie allemal. Fest steht aber auch, dass ein Test niemals allein ausschlaggebend sein sollte. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, sollte sich in jedem Fall mit einem kompetenten Versicherungsberater absprechen. Je nach Beruf, je nach finanzieller Situation und je nach Alter gelten unterschiedliche Tarife und werden dann auch unterschiedliche Empfehlungen gegeben.

Pauschalurteile machen angesichts der Komplexität dieses Themas keinen Sinn und helfen nicht weiter.

PKV -Test: Hallesche mehrfacher Testsieger

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Das nenne ich ein eindeutiges Ergebnis. Beim PKV -Vergleich der Zeitschrift €uro, der in Zusammenarbeit mit KVpro entstand, hat die Hallesche gleich in zwei von drei Kategorien die Nase vorn. Sowohl bei den Tarifen ohne Selbstbeteiligung als auch bei den Tarifen mit einer hohen Selbstbeteiligung ab 1.000 Euro landeten gleich mehrere Angebote des Versicherers auf den ersten Plätzen.

Bei den Tarifen ohne Selbstbeteiligung konnten sich der Hallesche NK-Bonus URZ und der NK-Bonus durchsetzen. Auf dem vierten Platz landete der NK-Bonus URZ Joker Flex. Ebenfalls unter den ersten Fünf landeten ein Tarif der R+V und der Universa, die jedoch in der Gesamtpunktzahl nicht an die Hallesche heranreichen.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Tarifen ab 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Hier belegen gleich fünf Tarife der Hallesche die ersten fünf Plätze. Im Einzelnen sind dies der NK 4, der NK 4 URZ Joker Flex, NK 1 URZ, NK 1 und NK 4 URZ, die jeweils weit mehr Punkte als die Konkurrenz einheimsen konnten.

Die Tabellen mit den exakten Ergebnissen finden sich unter anderem bei Finanzen.net. Ebenfalls findet sich dort eine genaue Erläuterung, nach welchen Kriterien die einzelnen Policen untersucht und was wie gewichtet wurde. Insgesamt standen 24 Kriterien zur Diskussion und wurden miteinander verglichen. Hierzu gehörten beispielsweise Leistungen bei Psychotherapie, zahnärztlichen Behandlungen oder auch Beteiligungen an einer Brille etc.

Praktischerweise werden die Testergebnisse sehr detailliert präsentiert, sodass man stets auch nach den individuell wichtigen Punkten suchen und danach auswählen kann. Bevor es an einen Abschluss geht, sollte jedoch dringend das Gespräch mit einem Versicherungsberater gesucht werden.

 

Rechtsschutz-Versicherungen: Rechtsschutz Union ganz vorn

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Gute Nachrichten für die Alte Leipziger. In einem groß angelegten Vergleichstest der Zeitschrit Ökotest konnte die Rechtsschutz-Sparte Rechtsschutz Union gleich zwei Mal den ersten Rang ergattern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieses Kunststück lediglich vier Policen aus 68 Angeboten erreichten.

Der Tarif TOP-STAR inklusive Spezial-Straf-Rechtsschutz und erweiterten Leistungen macht seinem Namen dabei alle Ehre und wurde mit 181 Punkten Testsieger . Die zweithöchste Gesamtpunktzahl erreichte ebenfalls ein TOP-STAR, in diesem Fall der Tarif ohne erweiterte Leistungen.

Abgerundet wird das herausragende Ergebnis durch den TOP 150, der einen hervorragenden zweiten Rang erzielte und damit ebenfalls zu den besten Rechtsschutz-Tarifen auf dem Markt gehört.

Es ist fairerweise darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Testsiegern um keine Billig-Tarife oder Superschnäppchen handelt. Doch sagte bereits Ökotest in seinem Fazit: “gute Leistung kostet”. Wer möchte denn auch im Fall der Fälle mit einem “Schnäppchen-Rechtsanwalt” arbeiten oder nur einen verminderten Schutz genießen?

Im Test wird zudem empfohlen, eine wohlproportionierte Selbstbeteiligung einzubauen. Berücksichtigt wurden jeweils 400 Euro, was dazu führt, dass die meisten Tarife deutlich günstiger ausfallen. Für die getesteten Tarife der Rechtsschutz Union müssen jährlich 373,50 Euro bzw. 317,47 Euro berappt werden. Angesichts der drohenden Risiken erscheint diese Summe keineswegs überhöht.

Hinzu kommt, dass auch Mediation, eine Rechtsberatungshotline, ein Korrespondenzanwalt und vieles mehr im Preis enthalten sind und die Selbstbeteiligung ab dem vierten Jahr sowieso auf 0 Euro herabgesetzt wird.

Der komplette Test lässt sich auf der Webseite von Ökotest herunterladen.

 

Neue Untersuchung zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) 2014

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Auch im Jahr 2014 wartet das Analysehaus Morgen und Morgen mit einem umfangreichen Vergleich der einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) auf. Untersucht wurden 547 Tarife, von denen nahezu die Hälfte mit der Bestnote abschnitten. Trotz des erfreulichen Gesamtergebnisses zeigten sich im Detail einige Unterschiede.

Wie Finanzen.de vermeldet, befindet sich – wie nahezu in jedem Test – auch wieder die Alte Leipziger mit dem Tarif „SecurAl BV10“ unter den Testsiegern. Insgesamt wurden lediglich acht Tarife als “besonders leistungsstark” eingestuft. Dabei zogen sowohl eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung als auch kombinierte Angebote in die Wertung ein.

Im Einzelnen stammten die 547 analysierten Tarife von 77 Versicherungsunternehmen. 244 Tarife von 44 Anbietern erhielten die Bestnote von fünf Sternen, 239 Tarife wurden immerhin noch mit vier oder drei Sternen und 49 weitere Tarife mit zwei Sternen ausgezeichnet. Unter dem Strich und damit als nicht mehr empfehlenswert wurden 15 Tarife eingestuft.

Erwähnenswert am BU-Test 2014 ist die Veränderung der Kriterien. In diesem Jahr wurde eine 30-jährige Ärztin mit einer vereinbarten monatlichen BU-Rente in Höhe von 3.000 Euro als Präszedenzfall herangezogen, während 2013 noch ein 30-jähriger Bürokaufmann mit 1.000 Euro garantierter Rente den Musterkunden gab. Entsprechend änderte sich auch ein wenig die Rangliste der besten Anbieter im Markt.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man also exakt überprüfen, ob der gewünschte Tarif auch für die eigene Situation geeignet ist. Ein Gespräch mit einem Versicherungsberater kann hierüber schon jede Menge Aufschluss geben.


Private Krankenversicherung: Tarifwechsel in der PKV leicht gemacht

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Der Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein beliebtes Thema in den Medien. Die viel zitierten “enormen” Tariferhöhungen erweisen sich bei näherem Hinsehen als Ausnahmefälle und auch ein Tarifwechsel ist nicht immer die beste Lösung.

Dennoch ist nicht abzustreiten, dass ein neuer Tarif in manchen Fällen die bessere Alternative ist. Wer clever ist, versucht dabei dem ursprünglich gewählten Versicherer treu zu bleiben. Der “Focus” liefert zu diesem Thema eine praktische Handreichung und zählt, geordnet nach Versichererer, die jeweils in Frage kommenden Tarife auf.

Auch im zitierten Artikel wird festgestellt, dass sich ein kompletter Wechsel nur in den seltensten Fällen lohnt. Vor allem aufgrund der Alterungsrückstellungen sollte man seinem Versicherer treu bleiben und erst einmal intern nach Alternativen suchen.  Eine Ausnahme bilden Versicherte, die ihre PKV erst nach 2009 abgeschlossen haben, denn hier ist eine nahezu komplette Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich.

Laut Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) lässt sich immer auch ein interner Wechsel darstellen. Zu beachten ist dabei allerdings der Vorbehalt eines Leistungsausschlusses oder eines Risikozuschlags durch den Versicherer.

Wenn eine PKV nicht direkt mitzieht, sollte man als Kunde auf seinem Recht bestehen und sich der Hilfe eines Versicherungsberaters bedienen. Der Weg zu den entscheidenden Sachbearbeitern ist hierdurch meist kürzer und es lassen sich schnelle und unbürokratische Lösungen erzielen. Private WEchselberater sind nicht immer die beste Wahl und sollte – wenn überhaupt verpflichtet – lediglich pauschal und nicht nach Aufwand vergütet werden.

Zuletzt ist umfassend zu prüfen, ob man aus einem alten Bisex- in einen der neuen Unisex-Tarife wechselt. Wer einmal in der Unisex-Welt angekommen ist, gelangt nie wieder ins alte System zurück.

 

 

 

Versicherungen: Vergleichsportale in der Kritik

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Es könnte so einfach sein. Man benötigt eine Versicherung und schaut “mal eben” im Internet vorbei, um den passenden Anbieter auszuwählen. Diesen Eindruck erweckt manches vermeintlich unabhängiges Vergleichsportal. Die Praxis sieht jedoch anders aus, was nun auch erste Versicherer bemängeln.

In der “Welt” wird mit der Hoffnung aufgeräumt, dass die Vergleiche tatsächlich unabhängig sind. Ein Beispiel ist (oder besser: war) Transparo, das bereits mit dem Namen für Seriösität warb. Problematisch an diesem Service war allerdings, dass dahinter die HUK Coburg, die Talanx und die Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) standen.

Entsprechend landeten deren Policen in den meisten Rankings auf den vorderen Plätzen, was ein erhebliches Glaubwürdigkeitsdefizit mit sich brachte. Bei näheren Hinsehen zeigte sich nämlich, dass Transparo nichts anderes als ein Versicherungsmakler ist. Was übrigens in gewisser Weise auch auf andere Vergleichsseiten zutrifft.

Anders ausgedrückt, geht es um den Abschluss von Versicherungen und Provisionen, weswegen nicht immer die tatsächlich besten Anbieter vorne landen. Die Provisionen werden dabei natürlich nicht transparent gemacht. Hinzu kommt, dass viele Versicherungen erst gar nicht an Vergleichsportalen teilnehmen. Zu nennen sind beispielsweise die Helvetia, LVM, VGH und WWK , die nicht Teil von Check24 sind. HUK, AachenMünchener und WGV stehen in diesem Portal meist auf den hinteren Plätzen, da sie den Preis nicht angeben.

Was lernen wir daraus? Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, bereits im Vorfeld exakte Wünsche an eine Versicherung zu definieren. Daraufhin lassen sich verschiedene Tests und Vergleiche ansehen und die Versicherer ggf. direkt kontaktieren. Erst, wer mehrere konkrete Angebote vorliegen hat, kann sicher vergleichen.

Hinzu kommt der Service. Die Stärke einer Versicherung zeigt sich oft erst in der Schadensregulierung. Wer hier auf einen seriösen Versicherungsberater zurückgreifen kann, ist eindeutig im Vorteil.

Stockholm: Skurrile Versicherung gegen Schwarzfahren

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Kann man hier noch/schon von einer Versicherung sprechen? In gewisser Weise schon, wenngleich eine Absicherung gegen die Folgen von Schwarzfahren sicherlich niemals im Portfolio eines echten Versicherungskonzerns landen wird.

Was wie ein verspäterer Aprilscherz klingt, ist in Stockholm Realität. Ein Bericht im “Spiegel” widmet sich der Schwarzfahrer- Versicherung und informiert darüber, dass bereits mehrere Hundert Personen beigetreten sind. Das Prinzip ist simpel und besteht darin, dass eine kleine Summe in einen Fonds eingezahlt wird. Wird einer der Versicherten beim Schwarzfahren erwischt, so haftet das Kollektiv und gleicht den entstandenen monetären Schaden aus.

Dem Bericht zufolge, scheint die Versicherung Planka.nu gut zu wirtschaften. Die Einnahmen belaufen sich auf rund 5.500 Euro, die monatlichen Beiträge liegen bei elf Euro pro Person. Das Bezahlen von Strafgeldern kostete indes nur rund die Hälfte der Einnahmen, sodass es sich – 13 Jahre nach der Gründung – um ein durchaus profitables Geschäftsmodell handelt.

Problematisch ist dabei nur, dass mit den monatlichen elf Euro nicht in die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel, sondern in eine – eigentlich – ungesetzliche “Beförderungserschleichung” investiert wird. Setzte sich eine solche Versicherung flächendeckend durch, so hätten der ÖPNV irgendwann keine Einnahmen mehr und müsste mehr und mehr in Kontrollen investieren.

In anderen Städten scheint das Schwarzfahren sogar eine Art “Sport” zu sein und auf Facebook existieren zahlreiche Gruppen, in denen vor Kontrolleuren gewarnt wird. Ein Trend, der in seinen Folgen alles andere als begrüßenswert ist.

Berufsunfähigkeitversicherung (BU): Kritik am „Bedingungswettbewerb“

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Die Branche der Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet. Wer in einem vermeintlich risikoreichen Beruf tätig ist, wird die Tücken des Vertragswerks und der Bedingungen kennen und bei der Suche nach einer Versicherung sicherlich die eine oder andere Absage erlebt haben.

Seit langem wird branchenintern die Forderung nach mehr Transparenz und einheitlichen Bedingungen laut. Bei “Cash Online” findet sich nun ein spannendes Interview mit gleich vier Biometrie-Experten unterschiedlicher BU -Anbieter, die über den so genannten “Bedingungswettbewerb” diskutieren.

So fragt sich beispielsweise Jürgen Hansemann, Vorstand bei der Nürnberger Versicherung, wo es hinführen soll, wenn einzelne Berufsunfähigkeitsversicherungen mehr als 20 verschiedene Berufsgruppen unterscheiden. In der Tat ist die Transparenz in einem solchen Fall kaum noch gegeben und es lässt sich im Vorfeld schwer einschätzen, ob es zu einem BU -Vertrag kommt oder nicht.

Ein weiterer Aspekt in der Diskussion ist die Art der Vermarktung. Zu den neuen Trends in der BU gehören beispielsweise der “Handwerkerschutz”, der nur noch in der Absicherung bestimmter Grundfähigkeiten besteht. Ebenfalls zu erwähnen sind sicherlich die Erwerbesunfähigkeits- und Dread Disease-Versicherungen, die vor allem für Risikokunden eine Alternative zur klassischen BU darstellen können.

Eine Ausweitung der Berufsgruppen wird von den meisten Interviewpartnern als “problematisch” angesehen. Ob es allerdings zur geforderten Rückbesinnung und Wiedereinführung eines einfachen Modells kommt, wurde offen gelassen.

PKV -Verband gegen unseriöse Lockangebote im Internet

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Eine Private Krankenversicherung (PKV) für 59 Euro im Monat kann es nicht geben und wird es vermutlich auch in Zukunft nicht geben. Was mit etwas Nachdenken nachvollziehbar erscheint, wird jedoch durch die Angebote mancher Versicherungs-Vergleichsportale konterkariert. Hier finden sich immer noch die unbeliebten Lockangebote, die auch der Branche zu schaffen machen.

“Das Investment” vermeldet nun, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) juristische Maßnahmen gegen die Betreiber einschlägiger Internetportale plant. In erster Linie geht es dabei um Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung der Versicherungslogos.

Problematisch ist jedoch die Suche nach den Verantwortlichen. Oftmals handelt es sich um geschaltete Anzeigen, bei denen erst einmal die schwarzen Schafe unter den Versicherungsvermittler herausgefiltert werden müssen. Ist dies gelungen, so droht eine Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs.

Die “Stiftung Warentest” hat in diesem Zusammenhang bereits den Verdacht geäußert, dass die 59-Euro- oder vergleichbare Lockangebote lediglich dem Sammeln von Adressen dienen. Es wird entsprechend davor gewarnt, auf derlei Internetwerbung einzugehen.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass Versicherungsberater, die seriöse Angebote unterbreiten, oftmals als Wucherer angesehen werden. Wer einmal die 59 Euro gelesen hat, wird sich über PKV -Offerten, die oftmals bei mehreren Hundert Euro liegen, eher ärgern und die Preise nicht wahrhaben wollen.

In der Folge wird der Wettbewerb verzerrt und durch Desinformation erschwert. Höchste Zeit also, um dieses Treiben zu unterbinden.

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