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Channel: Versicherungsvergleich – Rundum Versicherungsblog
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PKV: Streit um Tarifwechselberatung

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Die Auseinandersetzung um vermeintlich unseriöse Tarifwechselberatungen nimmt kein Ende. Aktuell hat der Bund der Versicherten e.V. (BDV) gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG geklagt. Der Grund: die Beratung findet außerhalb einer Versicherungsvermittlung als alleinige Dienstleistung statt, was nicht rechtens ist.

Dokumentiert wird die Kontroverse unter anderem im Versicherungsjournal. Im Mittelpunkt steht die unterschiedliche Auslegung von § 34e GewO, nach dem ein Unternehmen, dass als Versicherungsnakler registriert ist nicht gegen gesondertes Honorar eine Wechselberatung durchführen darf. Erlaubt ist dies nur behördlich zugelassenen Versicherungsberatern.

Das wirkt spitzfindig, doch geht es um eine Menge Geld. Folgt man der Argumentation des BdV, so dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung im Rahmen einer Versicherungsvermittlung anbieten und dann auch nicht gegen ein gesondertes Honorar. Die MLP offeriert jedoch eine ausschließliche Beratung und sieht sich nun einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Heidelberg gegenüber.

Seitens der MLP sieht man die Kritik als unberechtigt und hat auch eine andere Auffassung hinsichtlich des gewerberechtlichen Status des Unternehmens. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Beratung lediglich eine Servicepauschale anfällt, die nur im Erfolgsfall gezahlt werden muss. Gestützt wird diese Argumentation auch auf ein Rundschreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) als zuständiger Aufsichtsbehörde für Versicherungsmakler.

Hier wurde bereits 2014 auf die Unbedenklichkeit der Beratung durch einen Versicherungsmakler hingewiesen, was der BdV jedoch anders sieht. Die Basis für diese Argumentation bildet §204 VVG. Man darf gespannt sein, ob und wie das Landgericht in diesem Fall entscheidet.


Beratung zu Alternativen zur Lebensversicherung kann rechtswidrig sein

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Er existiert immer noch, der gute, alte Satz, dass eine Lebensversicherung „legaler Betrug“ ist. Mit dieser Argumentation, die aus einer Broschüre des Bundes der Versicherten (BdV) und der Verbraucherschutzzentrale Hamburg aus den frühen 1980er Jahren stammt, haben zahlreiche Berater alternative Angebote für die Altersvorsorge konstruiert.

Wie es dazu kommen konnte, rekonstruiert Anwalt.de und weist sogleich auf die teilweise Unrechtmäßigkeit der Beratungen hin. So wurde der Satz über den „legalen Betrug“ nicht etwa wegen der Unsicherheit einer Lebensversicherung gewählt, sondern im Hinblick darauf, dass es sich nicht um eine Versicherung im klassischen Sinne, sondern um einen langfristigen Sparvertrag handelt, bei dem die Versicherten zu wenig Geld erhalten.

Berater kamen daraufhin immer wieder auf die Idee, Sachwerte als Alternativen anzubieten und verkauften bzw. vermittelten unter anderem Anteile an Biogas-Anlagen oder den Erwerb von Edelmetallen. Das Problem: derlei Anlagen sind deutlich unsicherer und arbeiten gänzlich ohne garantierte Leistungen, womit eine Verwendung für die Altersvorsorge keinen Sinn macht.

Mit anderen Worten ist die Sicherheit bei einer Lebensversicherung oder selbst auf dem Sparbuch deutlich höher, wenngleich die Rendite teilweise mager ausfällt. Wurde jedoch in einer Beratung explizit vom Vermögensaufbau für die Altersvorsorge gesprochen, dann lässt sich auf Fehlberatung klagen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um eine Kalt-Akquise des Beraters handelt. Es könnte somit sein, dass Anspruch auf Schadenersatz besteht, was möglichst durch einen Juristen geprüft werden sollte…. sofern man denn dann mit den neuen Geldanlagen unzufrieden ist.

Alte Leipziger überzeugt in der Rürup-Rente

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Unter den unabhängigen Vermittlern nimmt die Rürup-Rente der Alte Leipziger einen Spitzenplatz an. Das Angebot des Unternehmens landete auf dem zweiten Platz, womit die hohe Qualität der Absicherung unterstrichen wird.

Wie das Versicherungsjournal berichtet, ergatterte die Allianz die Pole Position und die Volkswohl Bund. Laut Asscompact Trends IV/2016 ist der Bestand an Rürup-Versicherungen im vergangenen Jahr um 100.000 auf 2,1 Millionen gestiegen – das bedeutet einen Zuwachs in Höhe von rund vier Prozent.

Problematisch in der Rürup-Rente ist indes das rückläufige Neugeschäft. In diesem Bereich wurden nur noch 95.000 neue Policen veräußert, was ein Minus von rund drei Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.

Entsprechend ist die „Rürup-Rente kein Verkaufsschlager„, wie es in dem Artikel heißt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Basis-Rente unter den Vermittlern im unteren Drittel der Produkte rangiert und lediglich jeder 40. Versicherungsvermittler von einem „sehr guten Geschäft“ in diesem Feld berichtet.

Für die Alte Leipziger war der zweite Platz eine Bestätigung der Position aus dem vergangenen Jahr, was die solide Arbeit des Unternehmens zum Ausdruck bringt.

Lebensversicherung: Abschlusskosten dürfen nicht doppelt berechnet werden

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Bei einer Riester-Rente ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (OLG) nicht erlaubt, doppelt Abschlusskosten in Rechnung zu stellen. Damit wurde ein Versicherungsunternehmen „zurückgepfiffen“, das einerseits den Höchstzillmmersatz in Höhe von 2,5 Prozent des Prämienvolumens über fünf Jahre sowie weitere Kosten über die gesamte Laufzeit abgerechnet hatte.

In der Gießener Zeitung wird das Thema umfassend kommentiert. Dort heißt es, dass die laufend verrechneten Abschlusskosten zwar nicht nach oben begrenzt werden, jedoch die Rückkaufwerte in den ersten fünf Jahren nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze der Zillmerung belastet werden dürfen.

Diese Ansicht des OLG Köln ist durchaus umstritten. Fakt ist jedoch, dass sich Versicherte im Fall einer Falschberatung an den Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten wenden dürfen. Wurde kein Beratungsprotokoll unterschrieben, so liegt die Beweislast bei der beratenden Person.

Möglich ist nach dem Tenor des zitierten Artikels sogar eine Klage gegen die Versicherer auf Neuabrechnung des Rückkaufwertes sowie eine Auszahlung der unrechtmäßig abgezogenen Abschlusskosten.

Man darf gespannt sein, ob das Urteil des OLG (02.09.2016, Az. 20 U 201/15) langfristig Bestand hat oder am Ende nicht der Gang in eine höhere Instanz ansteht.

PKV: Deutschland hat europaweit beste Gesundheitsversorgung

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Liegt es an der Privaten Krankenversicherung (PKV)? Zumindest legt dies eine Studie, die vom PKV-Verband in Auftrag gegeben hat nah. Demnach ist die Gesundheitsversorgung in Deutschland europaweit Spitzenreiter, was das Funktionieren des derzeitigen Systems unterstreichen würde.

Der Focus greift die Ergebnisse der dahinterstehenden Studie auf und berichtet darüber, dass deutschlandweit in 76 Prozent der Fälle am selben oder am darauffolgenden Tag nach Anfrage ein Arzttermin vergeben werden, während dies in den Niederlanden, Schweden und Frankreich lediglich auf 63, 58 und 57 Prozent der Patienten zutrifft. Geht es um einen Facharzt-Termin, so liegen die Wartezeiten in Deutschland nur bei drei Prozent der Befragten oberhalb von zwei Monaten, was in den Niederlanden (sieben Prozent), der Schweiz mit neun Prozent sowie Norwegen mit 28 Prozent ebenfalls schlechter aussieht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Zulassung innovativer Arzneimittel, die hierzulande dreieinhalb Monate nach Zulassung auf dem Markt eingeführt werden. Selbiges dauert in Großbritannien 3,9 Monate, in den Niederlanden 9,7 Monate und in Spanien satte 16 Monate, was aber wohl auch auf die Größe des Marktes und die erzielbaren Preise zurückzuführen ist.

Zuletzt wurde auch die Bereitschaft abgefragt, zu einer medizinischen Behandlung ins Ausland zu fahren. Diese ist in Deutschland mit elf Prozent am Geringsten, während in den Niederlanden satte 66 Prozent auch außerhalb der Landesgrenzen zum Arzt gehen würden. Ob dies jedoch ein Indikator für Zufriedenheit ist, sei dahingestellt….

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Nettotarife teilweise günstiger

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt bekanntlich zu den teuersten Policen. Folgt man jedoch dem aktuellen Map-Report, so lassen sich die Konditionen teilweise durch die Wahl eines Honorarberatertarifs mit geringeren oder gar wegfallenden Vertriebskosten minimieren.

Hierüber berichtet das Versicherungsjournal und stellt die untersucht die untersuchten Netto- den so genannten Brutto-Tarifen gegenüber. Festzustellen ist, dass die Honorarberatung einer der Trends der kommenden Jahre sein könnte. Seitens der EU und der Bundesregierung wird dieses Ansatz unterstützt und auch die Vermittler scheinen grundsätzliches Interesse zu bekunden.

Zudem existieren mehr und mehr Lebensversicherer, die Tarife ohne Vermittlerprovisionen kalkulieren und auch die sonstigen Vetriebskosten außen vor lassen. Bei Fondspolicen liegt der Unterschied zwischen beiden Rechenbeispielen bei bis zu 50 Prozent, Risiko-Lebensversicherungen bringen es auf einen Preisunterschied zwischen zwei und 14 Prozent und auch in der BU offenbaren sich Differenzen.

Gerechnet wurden für den Map-Report drei Musterfälle mit den Tarifen von neun etablierten Versicherungsgesellschaften. Die prozentuale Differenz zwischen einer Brutto- und Netto-Police lag bei mindestens 6,5 Prozent, kann aber  – je nach gewählter Versicherung – auf mehr als 22 Prozent ansteigen.

Dennoch sollte man aufgrund dieser Rechnung keine voreiligen Schlüsse ziehen. Zum einen kommt es beim Abschluss auch auf die Leistung und Schadensregulierung und nicht nur die günstigsten Prämien an, zum anderen fällt auch das Honorar für die Beratung bzw. Vermittlung der Police ins Gewicht und muss einkalkuliert werden. Welche Variante sich am Ende mehr lohnt, kann nur individuell entschieden werden.

Ist die PKV wirklich unsolidarisch?

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Während die Debatte um die Zukunft der Privaten Krankenversicherung (PKV) im kommenden Wahljahr geradezu unausweichlich erscheint, findet sich in der Wochenzeitung „Die Zeit“ ein durchaus lesenswerter Hintergrundartikel zu diesem Thema.

Die Überschrift besteht direkt in den beiden Begriffen „Unfair und riskant“. Interessant ist dabei, dass die Autorin direkt zu Beginn eine repräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung PWC aufgreift, nach der nur 15 Prozent der Befragten mit der Leistung ihrer Krankenversicherung unzufrieden sind.

Problematisch erscheint dabei eher die gesetzliche Krankenversicherung. Da der Zusatzbeitrag gemäß Prognosen von momentan 1,1 Prozent auf bis zu 1,8 Prozent im Jahr 2019 ansteigt, stellt sich wieder einmal die Frage nach der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkasse.

Darüber, ob das Problem allerdings darin besteht, dass die potenziell Versicherten aus der PKV fehlen, ließe sich trefflich streiten. So ist keineswegs gesagt, dass nur die Reichen in die PKV abwandern, denn auch für viele Selbstständige stellt die Privatversicherung schlichtweg die bezahlbare Alternative dar. Hinzu kommt, dass sich manche Versicherte einfach eine bessere Gesundheitsversorgung sichern möchten, die in der PKV weitestgehend gesichert zu sein scheint.

Dabei sollte man vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf achten, dass auch Leistungen wie Psychotherapie oder Logopädie versichert sind, was nicht in jedem Tarif der Fall ist.

Bemerkenswert ist jedoch, dass es der Finanztip-Ratgeber zum Thema „Rückkehr in die GKV“ auf 210.000 Abrufe brachte, was das Interesse an diesem Thema deutlich zeigt. Am Ende plädiert die Autorin für eine Bürgerversicherung und die Möglichkeit einer Kombination mit privaten Krankenzusatzversicherungen, also eine „Bürgerversicherung Plus“.

Studie: Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) teilweise unzuverlässig

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Die Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht außer Frage. Viele Experten sehen hierin einen elementaren Bestandteil der Risikoabsicherung. Doch scheinen manche Policen im Ernstfall die Schadensregulierung zu verweigern. Das legt zumindest eine aktuelle Studie des Informationsdienstleisters PremiumCircle nahe.

Veröffentlicht werden die Ergebnisse unter anderem im Spiegel, wo von „extremen Schwankungen“ die Rede ist und wonach die Versicherungsnehmer „faktisch orientierungslos“ sind. Kern des Problems sind die unklar formulierten Versicherungsbedingungen, die vielfach einer Interpretation bedürfen.

So gehen die Macher der Studie sogar so weit, von einer Option einer Klage gegen eine Versicherung als Versicherungsleistung zu sprechen. Untersucht wurden 62 Versicherungen, von denen jedoch lediglich 15 ihre Daten nannten. Das Ergebnis: die Schadensregulierung nimmt in der Regel zwischen einem und sieben Monaten in Anspruch. Findet diese nicht im Sinne des Versicherungsnehmers statt, so geht der Fall vor Gericht. Hier existieren Versicherer, die nach eigenen Angaben in 100 Prozent gewinnen, während andere lediglich von einer Erfolgsquote in Höhe von 20 Prozent sprechen.

Problematisch ist sicherlich, dass sich in den gesammelten Vertragswerken sage und schreibe 321 Begriffe finden, die als unbestimmt gelten. Seitens des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft wurde die Studie allerdings schon kritisiert und als teilweise „abwegig“ bezeichnet. Die ggf. schwammigen Formulierungen sind auch deshalb erforderlich, da eine Police über Jahrzehnte Gültigkeit besitzen muss.

Interessant ist dabei, dass die meisten BU in Tests immer wieder glänzend abschneiden und auch die Zahl der Beschwerden in einem engen Rahmen bleibt. Ob die Studie — wie gefordert – zu politischen Konsequenzen führt, sei dahingestellt. Das Bundesjustizministerium wiegelte zumindest schon ab und sieht keinerlei Handlungsbedarf für neue Vorschriften hinsichtlich der Vertragsformulierungen.


PKV im Studium: pro oder contra?

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Lohnt sich die Private Krankenversicherung (PKV) bereits während eines Studiums? Diese Frage lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten, doch existieren einige Indikatoren gemäß derer sich eine eigene Berechnung starten lässt.

Unicum greift das Thema auf und weist direkt auf die Wichtigkeit wahrheitsgemäß beantworteter Fragen bei der Gesundheitsprüfung hin. Wer hier schummelt, verliert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz.

Zudem existieren bei einigen Versicherungen günstige Tarife für Studierende und es lassen sich die Leistungen individuell auswählen bzw. abwählen. Mit anderen Worten kann auch ein Studierender schon eine Eigenbeteiligung vereinbaren oder bestimmte Leistungen ausschließen. Beispiele hierfür sind die Psychotherapie oder auch Unterstützung bei Zahnbehandlungen oder Sehhilfen.

Besonders interessant ist die PKV für Studierende bei Kindern von Beamten. Diese kommen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr in den Genuss der Beihilfe, die einen erheblichen Mehrwert leistet. Bedingung ist der Bezug von Kindergeld.

Wer sich als Studierender für die PKV entscheidet, kann erst bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Auch sollte man wissen, dass Arzt- und Arzneirechnungen erst einmal im Voraus bezahlt werden müssen, was das Budget eines Studis durchaus belasten kann.

Die Vorteile sind freie Arztwahl und weltweiter Versicherungsschutz sowie in aller Regel schnellere Termine bei den Fachärzten. Die Entscheidung lässt sich aber nicht abnehmen und muss individuell getroffen werden.

Elektroauto: Auswahl der richtigen KfZ-Versicherung entscheidend

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Ob das Elektroauto tatsächlich schon im Trend liegt, darf angesichts der weiterhin mauen Zulassungszahlen durchaus bezweifelt werden. Dennoch ist gut zu wissen, dass die Fahrzeuge in puncto KfZ-Versicherung eine Sonderbehandlung erhalten. Mit anderen Worten: wer auf einen Elektroantrieb umsteigt, sollte sich auch hinsichtlich der Versicherung informieren.

Auf der Webseite „Marktspiegel“ wird dieses Thema umfangreich ausgerollt, wobei die Unterschiede bei der KfZ-Haftpflicht noch vergleichsweise gering ausfallen. Fakt ist, dass sich die Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Schadensstatistik an den vergleichbaren Benzin- und Dieselfahrzeugen orientieren, da noch nicht genügend „Stromer“ über die Straßen fahren.

Einige wenige Anbieter bieten Boni für ein Elektroauto, doch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass es sich hierbei um lohnenswertere Policen handelt.

Spannender ist da schon die Suche nach der besten Vollkasko. Ausgangspunkt der Überlegung ist das Wissen, dass ein Elektroauto in aller Regel neu gekauft wird und derzeit noch recht teuer ist. Entsprechend sollten auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert werden. E-Auto-Tarife sind ebenfalls schon im Angebot, wenn auch selten.

Bei der Konfiguration empfiehlt sich jedoch ein genaues Hinschauen, damit auch sämtliche Bauteile in den Schutz integriert werden. Vorrang hat dabei der Akku, der auch im Fall einer unsachgemäßen Ladung eine Schadensregulierung erfahren sollte. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Elektroauto in der Vollkasko teurer angesetzt wird, da auch das Fahrzeug und die einzelnen Bauteile teurer sind.

Digitale Versicherung: Ottonova bereits 20 Millionen Euro schwer

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20 Millionen Euro sind auf den ersten Blick eine ganze Menge. In der Versicherungsbranche reicht diese Summe jedoch nicht dazu aus, um den Markt zu betreten. Weshalb das Start-Up Ottonova trotz einer beträchtlichen Erhöhung seines Kapitals noch auf seinen Launch wartet.

Die Gründerszene porträtiert die Geschäftsidee, die sich mit dem US-amerikanischen Pendant Oscar Health messen möchte. Es geht dabei um die Schaffung einer privaten Versicherung für digitalaffine Personen, die gleichermaßen jung wie solvent sind. Also eine Private Krankenversicherung (PKV).

Das Problem daran sind die noch zu niedrigen Rücklagen aufgrund derer Ottonova bislang keine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält. Wie viele Millionen es konkret sein müssen, wird nicht offen verlautbart.

Bekannt ist jedoch, dass hinter dem Projekt eine Reihe namhafter Investoren stehen. Namentlich genannt werden Holtzbrinck Ventures, Vorwerk Ventures, Tengelmann Ventures, b-to-v Partners und STS Ventures von OnVista-Gründer Stephan Schubert.

Die kommenden Finanzierungsrunde soll erneut im zweistelligen Bereich einsammeln und den Betrieb und die Rücklagen für die kommenden Jahre decken. Man darf gespannt sein, wann die derzeit 50 Angestellten dann endlich zu tun bekommen und die ersten Policen zeichnen. Vielleicht ist das schon im Sommer der Fall ….

Versicherung und Provisionen: jede Menge Unkenntnis

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Wer eine Versicherung abschließt, zahlt fast durchweg eine Provision an den Vermittler. Fast eigentlich jedem Versicherungsnehmer einleuchten müsste, scheint hierzulande keineswegs im Bewusstsein zu sein. Laut einer Umfrage wissen lediglich acht Prozent der Deutschen wie hoch die Provision genau ist.

Der Versicherungsbote bezieht sich auf die Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die zudem ergibt, dass rund ein Drittel der Deutschen noch nicht einmal von der Existenz von Provisionen weiß. 64 Prozent wissen zudem bei keiner ihrer Versicherung, wie viel Provision sie zahlen.

Interessant ist hier der Blick auf den Bildungsgrad der Befragten. Wer studiert oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, weiß zu 19 Prozent genau, wie hoch die Provisionen sind (oder gibt dies zumindest an), während diese Quote bei Personen ohne jeden Abschluss nur bei sieben Prozent liegt. Fertige Akademiker wissen sogar zu 26 Prozent exakt, wie sich die Provisionssituation bei ihrer Versicherung verhält.

Die Umfrage wurde übrigens vom Fintech-Unternehmen moneymeets beauftragt. Der Online-Vermittler würde gerne einen Teil der Vermittlungsprovision an die Kunden weitergeben und argumentiert mit der damit einhergehenden größeren Transparenz. Seit 1934 gilt hierzulande jedoch das Provisionsabgabeverbot, das eine Teilung der Vergütung nicht gestattet. Die Bundesregierung möchte hieran festhalten, doch steht dem ein Provisionsanteil von bis zu 20 Prozent jährlich entgegen.

Die Versicherungsvermittler argumentieren damit, dass im schlimmsten Fall eine Vermittlungserschleichung droht, d.h. kostenlos beraten und dann bei einem günstigeren Vermittler abgeschlossen wird. Man darf gespannt sein, wie sich dieses durchaus auch politische Thema weiterentwickelt …

Zeitweilige Vermietung: wie lassen sich Airbnb und Co. versichern?

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Vor allem in großen Städten gewinnen Vermietungsportale wie Airbnb an Bedeutung. Mehr und mehr Menschen vermieten zeitweise ihre Wohnung und verdienen damit ein wenig Geld hinzu. Doch wie lassen sich eventuelle Schäden versichern?

Der Donaukurier widmet sich den versicherungsrechtlichen Implikationen dieses Themas und weist darauf hin, dass die Versicherungswirtschaft noch keine Patentlösung gefunden zu haben scheint. In Frage kommen einerseits die Hausratversicherung (des Vermieters) sowie die Haftpflichtversicherung (der Mieter).

Wichtig ist dabei, dass das Homesharing der Hausratversicherung gemeldet wird. Es kann dabei sein, dass das Risiko steigt und sich die Prämie erhöht. Entscheidend ist zum einen, dass die zeitweise Vermietung explizit im Versicherungsvertrag fixiert wird und grobe Fahrlässigkeit in der Police integriert ist. Konkret wird dies wichtig, wenn beispielsweise einer der Mieter ein Fenster offen lässt und daraufhin ein Einbruch geschieht. Vandalismus sowie einfacher Diebstahl lassen sich jedoch nicht durch eine Hausratversicherung abdecken.

In diesem Fall empfiehlt sich der Einbehalt eine Kaution. Auf diese Weise wird auch dafür gesorgt, dass im Fall der Beschädigungen die private Haftpflichtversicherung der Wohnungsgäste einspringt. Eine Privat-Haftpflicht benötigt natürlich auch der Vermieter, denn wenn dem Gast etwas in der Wohnung oder auf dem Grundstück zustößt, ist ebenfalls die Versicherung gefragt. Auch hier muss das gelegentliche Vermieten der Wohnung explizit in den Versicherungsvertrag eingetragen werden.

Zuletzt warnen Experten davor, auf die so genannten „Gastgeber-Garantien“ von Plattformen wie Airbnb oder Wimdu zu setzen. Diese ersetzen keineswegs den eigenen Versicherungsschutz.

 

PKV: neuer Vorschlag der FDP

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Wieder einmal kommt Schwung in die Debatte um die Zukunft der Privaten Krankenversicherung (PKV). Nachdem seitens der Grünen und der SPD die altbekannten Forderungen nach einer Bürgerversicherung vorgelegt werden, hat die FDP eine gänzlich andere Vorstellung.

Wie die Ärzte Zeitung berichtet, schlagen die Liberalen, die derzeit nicht im Deutschen Bundestag vertreten sind, eine Öffnung der PKV für alle Bürgerinnen und Bürger vor. Demnach soll es durchweg möglich sein, zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einem privaten Anbieter zu wählen — und das unabhängig vom Einkommen.

Im Programmentwurf für die bevorstehende Bundestagswahl spricht die FDP von einer starken PKV und einer freiheitlichen GKV, möchte dabei jedoch beide Systeme reformieren. Dies beinhaltet unter anderem eine grundlegende Verpflichtung, die Patienten in der PKV stets im Basistarif zu versichern und niemanden mehr abzuweisen. Auch soll der Gesundheitsfonds überprüft werden und ein manipulationssicherer morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich geschaffen werden. Was jedoch offen bleibt, ist die Frage, ob sich dieser Strukturausgleich nur auf gesetzliche Krankenkasse oder auf beide Systeme bezieht.

In der GKV wünscht sich die FDP einen Wettbewerb, der Effizienz und Innovationen steigert. Dies soll auch durch größere Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung erreicht werden und auch eine höhere Versorgungsqualität in Integrations- oder Selektivverträgen steht auf dem Wunschzettel der Liberalen.

Kurz gesagt: mehr „Selbstmanagement“ wie es explizit heißt und dabei ein verbessertes Informationsangebot. Ob sich dieses Konzept jedoch durchsetzt, mag bezweifelt werden. Beschlossen wird das Programm voraussichtlich auf dem Bundesparteitag Ende April.

 

Studie: gesetzliche Rente lohnt sich mehr als Lebensversicherung

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Das freiwillige Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt sich offensichtlich derzeit mehr als eine Lebensversicherung. Dies ergibt eine Modellrechnung, nach der der Rentenfaktor der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Lebensversicherer angeblich sogar „um Längen“ schlägt.

Die Beispielrechnung findet sich ausgerechnet im Versicherungsboten, also keineswegs in einer besonders versicherungskritischen Publikation. Ausgegangen wird davon, dass es bei der Deutschen Rentenversicherung einen Betrag in Höhe von 37,50 Euro pro 10.000 Euro Kapital gibt, während die Hannoversche Leben (die als Beispiel herangezogen wurde) nur 32,58 Euro bietet. Und das bei einem Zins in Höhe von 2,5 Prozent, der heutzutage keineswegs garantiert ist.

Hintergrund für den Artikel ist die Möglichkeit, fortan auch mit einem Alter unter 50 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wohlgemerkt: die Beispielrechnung ist an diverse „Wenns und Abers“ geknüpft und geht zudem von einem Fall aus, der nicht die abschlagfreie Rente erhält und zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand gehen möchte.

Ob sich daraus nun die Empfehlung ableiten lässt, doch lieber die gesetzliche Rente aufzustocken als eine Lebensversicherung abzuschließen, kann getrost verneint werden. Wie so oft, kommt es auf den konkreten Fall an und zudem existiert die klassische Lebensversicherung in Zeiten verschwindend geringer Zinsen ja auch kaum noch in dieser Form….

Dennoch eine interessante Rechnung.


Solvency II: Leipziger-Hallesche gut aufgestellt

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Anfang Mai 2017 treten die Kriterien von Solvency II in Kraft und bringen neue Vorgaben für die Solvenzquote der Versicherer. Das Ziel der Regelung besteht darin, dass die Versicherer auch in Extremfällen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung haben, um diesen zu trotzen.

Im Handelsblatt wird über die Auswirkungen auf deutsche Versicherer geschrieben, wobei besonderes die Leipziger-Hallesche besonders gut aufgestellt zu sein scheint. Das Unternehmen brachte es auf eine Rückstellungsquote von sage und schreibe 570 Prozent und mit 289 Prozent wird auch die von der europäischen Versicherungsaufsicht für Verpflichtungen geforderte Quote problemlos übersprungen.

Hintergrund dieses herausragenden Ergebnisses ist die Politik der Bilanzstärkung, die der Versicherer bereits seit mehr als 15 Jahren betreibt. Selbst 2016 wurde das Eigenkapital um 44 Millionen Euro auf 844 Millionen Euro gesteigert und auch die Beitragseinnahmen legten auf einen Wert von 2,4 Milliarden Euro zu.

Entsprechend steht die Leipziger-Hallesche für Qualität und sieht darin auch ein gutes Argument, um auch in Zukunft Kunden zu binden. Nichtdestotrotz übt das Unternehmen harsche Kritik an den Vorgaben von Solvency II und wünscht sich ein Vorgehen seitens des Branchenverbands. Hintergrund dieser Kritik ist die geplante Absenkung des Langfrist-Zinssatzes, die nach Ansicht der Versicherer jedoch jetzt schon niedrig genug ausfällt.

 

PKV: welche Vorteile bietet eine Unterstützungskasse?

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Auf den ersten Blick scheint der Notlagentarif der PKV allein für Notlagen geschaffen. Offensichtlich nutzen jedoch auch Versicherte, die keine finanziellen Probleme haben diesen Tarif, um Geld zu sparen. Zudem existieren im Fall der Fälle Unterstützungskassen, die wirtschaftliche Schieflagen abmildern helfen.

Procontra Online wirft einen detaillierten Blick auf die vielfältigen Versicherungsmöglichkeiten in der PKV und weist darauf hin, dass der Notlagentarif monatlich teilweise weniger als 100 Euro kostet. Damit einher geht jedoch nur dann eine Übernahme der Arztkosten, wenn es sich um einen Notfall oder starke Schmerzen handelt.

Alternativ lässt sich auch in den Basistarif wechseln, der sich vor allem für Sozialhilfeempfänger eignet und den aufgrund der reduzierten Beiträge oftmals sogar der Staat übernimmt.

Interessant ist zudem, dass entsprechend des zitierten Artikels eine Reihe von Versicherten den Notlagentarif der PKV nutzen, um Beiträge zu sparen. Selbst dann, wenn keine Beiträge gezahlt und Arztrechnungen aus eigener Tasche übernommen werden, genügen diese Versicherten der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Der Notlagentarif tritt immer dann ein, wenn Beiträge nicht gezahlt werden, d.h. er kann nicht beantragt werden. Es wird jedoch empfohlen, stets rund 200 Euro zu zahlen, um „Beitreibungsmaßnahmen des VR [zu] vermeiden„.

Besonders interessant ist der „Wechsel“ in den Notlagentarif offensichtlich dann, wenn dieser gemeinsam mit der „Unterstützungskasse Carta Mensch“ und dem „Gesundheitsplan Nothilfe N1“ erfolgt. Dieser erstattet zwischen zehn und 30 Prozent der Rechnungsbeiträge der Ärzte und Zahnärzte sowie 80 Prozent der Heilmittel.

Ebenfalls existiert am selben Ort ein „Gesundheitsplan Stationär S1“ für Versicherte der gesetzlichen KV oder in abgespeckten PKV-Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung.

KfZ-Versicherung: kosten Punkte in Flensburg bald Geld?

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Im Bereich der KfZ-Versicherung jagt eine Innovation die nächste. Nachdem mehr und mehr Telematik-Tarife auf den Markt gelangen, könnten bald auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu Buche schlagen. Diese Idee wird derzeit von verschiedenen Versicherungen diskutiert.

Laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist die Sparkassen-Direkt-Versicherung S-Direkt der Vorreiter in diesem Bereich und erwägt, vor allem massive Verstöße gegen die Verkehrsregeln auch bei den Versicherungstarifen zu berücksichtigen. In gewisser Weise handelt es sich auch hier um eine Art Telematik-Tarif, wobei die Fahrweise jedoch nicht aufgezeichnet, sondern direkt auf die Daten aus Flensburg Bezug genommen wird.

Unter datenschutzrechtlichen Aspekten könnte dies natürlich ein Problem darstellen, doch hat die Versicherung bereits eine Umfrage bezüglich der Akzeptanz gestartet. Befragt wurden die Besucherinnen und Besucher der Webseite, die offensichtlich zu 53 Prozent mit „Sehr gut. Wer sicher fährt, sollte auch belohnt werden.“ antworteten. Weitere zwölf Prozent nannten die angestrebte Regelung zumindest „interessant“ und 14 Prozent machen es einzig und allein von der Versicherungsprämie abhängig.

21 Prozent hingegen sehen in einer Erhöhung der Versicherungsprämie eine doppelte Bestrafung, da schließlich schon die Punkte in Flensburg ein Problem darstellen. Den Versicherer dürfte dies indes nicht anfechten, wenngleich kein direkter Zugriff auf die Verkehrssünder-Kartei angestrebt.

Entsprechend muss das Unternehmen eher einen Bonus bzw. Abschlag bei wenigen Punkten gewähren und kann nicht mit Aufschlägen arbeiten, weil die Versicherten im Fall der Fälle schlichtweg die Auskunft verweigern könnten. Es existieren aber auch schon Kfz-Versicherer, die wahrheitsgemäße Angaben zum Punktestand fordern und diesen in Rechnung stellen.

Lebensversicherung: Widerruf endet oftmals im Vergleich

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Im Bereich der Lebensversicherung ist immer wieder von einem lukrativen Widerruf die Rede. Unabhängig von den Erfolgsaussichten, die sich meist erst nach langwierigen Verhandlungen vor Gericht zeigen, existiert oftmals auch die Möglichkeit eines Vergleichs.

Hierüber berichtet die Interessengemeinschaft Widerruf bei Wallstreet Online und weist grundsätzlich darauf hin, dass bei einem Widerruf nicht nur der niedrige Rückkaufwert einer Police, sondern auch die Kosten für Vertrieb und Verwaltung erstattet werden. Die Hürde besteht darin, dass meist nur ein Fachanwalt in der Lage ist, den Widerruf auch durchzusetzen.

Entsprechend empfiehlt sich zunächst die juristische Prüfung bevor die Versicherung angesprochen wird. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann das Thema hierüber regeln, doch ohne die entsprechend Absicherung ergeben sich naturgemäß auch finanzielle Risiken. Folgt man der Interessengemeinschaft Widerruf, so ist vor allem die Allianz ein hartnäckiger Widerpart und verweigert sich selbst vor Gericht jeder Einigung. Mit anderen Worten müssen Versicherte hier den gesamten Rechtsweg bis zu einem günstigen Urteil gehen.

Anders sieht dies offensichtlich bei Aachen Münchener sowie deren Konzernmutter Generali sowie bei der Helvetia, der Skandia, der LV 1871 und der Continentale Lebensversicherung aus. Die genannten Anbieter sind kompromissbereit, wenngleich damit natürlich auch kleinere Abstriche für den Kunden verbunden sind.

 

Später Wintereinbruch: Versicherung zahlt nicht bei Glätteunfall

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Normalerweise gilt bei Winterreifen die  Regel „von O bis O“. Gemeint sind natürlich Oktober als Datum für das Aufziehen der Winterreifen und Ostern für den Wechsel auf Sommerreifen. Dass dies jedoch selbst in einem Jahr mit spätem Ostertermin keine verbindliche Wirkung hat, unterstreicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

In der Frankfurter Rundschau wird der derzeitige „Wintereinbruch“ mit Schnee und Eis kurz vor Anfang Mai thematisiert. In der Tat bedeutet dieses Datum nicht, dass Autofahrer aus der Haftung entlassen werden. Entsprechend bedarf es natürlich auch weiterhin M+S- Reifen, um den vollen Versicherungsschutz der Vollkasko zu genießen.Wer lediglich Sommerreifen besitzt bzw. diese bereits aufgezogen hat, sollte das Fahrzeug besser stehen lassen, das sonst ein Bußgeld droht. Lediglich die KfZ-Haftpflicht übernimmt auch Schäden, die mit Sommerreifen passiert sind und sorgt so dafür, dass die Unfallgegner nicht unter fremden Versäumnissen leiden müssen.

Ein guter Tipp ist das Fahren mit Ganzjahresreifen, weil so erst gar nicht die Versicherungsproblematik entsteht. Des Weiteren sollte aber immer auch der Wetterbericht beachtet werden, was insbesondere vor Reisen gilt. Selbst im Hochsommer kann in gebirgigen Regionen Schnee liegen, sodass eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben ist.

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