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Channel: Versicherungsvergleich – Rundum Versicherungsblog
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Lebensversicherung: so lassen sich Steuern sparen

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Bei einer Lebensversicherung kommen immer auch steuerliche Aspekte zum Tragen. Relevant werden diese insbesondere dann, wenn die Policen vererbt oder auch an eine im Vertrag begünstigte Person ausgezahlt werden. Mit ein paar Tricks lassen sich jedoch Steuern sparen.

Die Thüringer Allgemeine rät beispielsweise dazu, dass unverheiratete Paare die so genannte „Überkreuzregelung“ wählen. Hintergrund ist dabei die Erbschaftssteuer, bei der der Freibetrag ohne Trauschein oder Nachweis einer eingetragene Lebenspartnerschaft lediglich 20.000 Euro beträgt.

Wer Versicherungsnehmer und die versicherte Person trennt, schließt den Partner im Todesfall in die Versicherung ein. Der Vorteil: die Versicherungsleistung ist im Todesfall steuerfrei und gilt nicht als Erbschaft. Bedingung hierfür ist jedoch ein exakter Nachweis darüber, wer die Beiträge eingezahlt hat. Des Weiteren muss die Bereitschaft zum Profitieren einer dritten Person (in diesem Fall des Partners) explizit vertraglich fixiert werden.

Bei einer Risiko-Lebensversicherung zählt die Versicherungssumme dann zum Erbe, wenn kein Bezugsberechtigter genannt wurde. Eine Kapital-Lebensversicherung kann zu Schenkungssteuer führen, die jedoch nur auf den Sparanteil gezahlt werden muss. Hier gilt, dass die reine Versicherungsleistung von der Schenkungssteuer ausgenommen ist, jedoch – je nach Höhe – in den Bereich der Erbschaftssteuer fällt. Auch hier empfiehlt sich die „Überkreuzregelung“, um Erbschaftssteuer zu sparen.

In manchen Situationen kann auch eine Vorab-Schenkung steuerliche Vorteile bringen, was selbst bei Ehepartner gilt. Ab 75.000 Euro sind hier bereit elf Prozent Steuer fällig, ab 300.000 Euro sogar 15 Prozent. Bei einer Schenkung sind jedoch 500.000 Euro steuerfrei, was sich auf sämtliche Schenkungen innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums bezieht. Für Nicht-Verheiratete gilt dabei jedoch ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro.


PKV: viele Möglichkeiten, um Beiträge zu reduzieren

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Eine Private Krankenversicherung (PKV) lässt sich nur schwer wechseln und meist auch nicht mehr verlassen. Zum Glück existieren aber eine Fülle an Möglichkeiten, um gestiegene Beiträge zu reduzieren. Mit anderen Worten muss der PKV-Schutz nicht zwingend teuer ausfallen.

Die Süddeutsche Zeitung widmet sich diesem Thema und empfiehlt zunächst einmal einen Blick auf den Selbstbehalt. Wer bei Arztbesuchen erst einmal in die eigene Tasche greift, darf sich auf niedrigere Beiträge freuen. Doch ist hier Vorsicht geboten, denn eine nachträgliche Senkung des Eigenbeteiligung bedarf in aller Regel einer Gesundheitsprüfung. Zudem ist der Versicherer berechtigt, den Selbstbehalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zu erhöhen.

Eine andere Möglichkeit, um weniger Beiträge in der PKV zu zahlen, ist eine Überprüfung etwaiger Risikozuschläge. Diese dürfen nur dann aufrecht erhalten werden, wenn in den letzten Jahren eine Behandlung erfolgte. Dabei sollte man jedoch keine Leistungen ausschließen, weil sich dies zu einem späteren Zeitpunkt rächen kann.

Was immer ein Mittel sein kann, ist der Wechsel des Tarifs. Hierauf haben Versicherte sogar ein Anrecht und auch der Versicherer ist zu einer Beratung verpflichtet. Natürlich stehen in diesem Kontext auch der so genannte Standardtarif mit Konditionen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Basistarif zur Verfügung.

Natürlich können sich Selbstständige auch wieder anstellen lassen, dürfen dabei aber nicht mehr als derzeit 57.600 Euro im Jahr verdienen. Selbiges gilt auch für Angestellte, die eventuell durch ein Teilzeitmodell weniger Lohn erhalten können und damit wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

Bei einem Wechsel ist vor allem dann Vorsicht geboten, wenn bereits Altersrückstellungen existieren. Diese verfallen, sofern die PKV vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Hinzu kommt, dass eine Neuversicherung vielfach mit Zuschlägen verbunden ist.

PKV wünscht engere Zusammenarbeit mit Apotheken

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Der Verband der Privaten Krankenversicherungern (PKV) strebt eine engere Zusammenarbeit mit den Apotheken an. Im Rahmen des DAV-Wirtschaftsforums in Berlin (26.04.2017) unterstrich PKV-Verbandschef Uwe Laue die Partnerschaft mit den öffentlichen Apotheken und erwähnte explizit die Aut-idem-Verordnung, das Medikationsmanagement und die Direktabrechnung.

Die Pharmazeutische Zeitung kennt die Details und berichtet darüber, dass die PKV ihre Position gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherern stärken möchte. Vor allem die Quote für Generika ist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit 60 Prozent gegenüber den 90 Prozent der GKV deutlich zu niedrig.

Hinsichtlich der Aut-Idem-Verordnung strebt der PKV die Entscheidungsfreiheit durch den Apotheker an. So soll in einer „Kann-Vereinbarung“ einerseits die Therapiefreiheit des Arztes festgeschrieben werden, der das Ersetzen durch ein wirkstoffgleiches Medikament explizit ausschließen darf. Umgekehrt können Apotheker und Patienten entscheiden, ob sie kostengünstige Generika möchten oder nicht.

Auch das Medikationsmanagement soll fortan verbessert werden, was von manchen privaten Krankenversicherungen (PKV) bereits angegangen wurde. So existieren erste Verträge, die zu einer Senkung der Kosten führen könnten. Ähnliches gilt auch für die Direktabrechnung von Rezepten. In diesem Bereich bestehen bereits enge Kooperationen zwischen den PKV und den Apotheken. Für die Versicherten bedeutet das direkte Abrechnen von Arzneikosten  mit den Versicherer naturgemäß einen Vorteil, da nicht mehr in Vorkasse getreten werden muss.

PKV: gesetzliche Voraussetzungen einer Pflichtversicherung beachten

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Der Wechsel einer privaten Krankenversicherung (PKV) gleicht bekanntlich einem Hürdenlauf. Besonders problematisch kann die Auswahl eines ausländischen Versicherers sein. Seitens des Landgerichts Nürnberg wurde nun festgelegt, dass auch dieser den Kriterien einer Pflichtversicherung entsprechen muss.

Was bedeutet das konkret? Cash Online kennt die Antwort und zitiert aus dem Urteil der Nürnberger Richter. Diese monierten, dass beim neuen Anbieter mit Sitz in Großbritannien einige Klauseln unwirksam seien. Geklagt hatte der alte Versicherer, der seinen Kunden nicht aus dem Vertrag entlassen wollte.

In dem Urteil vom 27. April 2017 (Az.: 2 O 7905/15) heißt es unter anderem, dass die Kostenerstattung für bestimmte stationäre und ambulante Behandlungen so eingeschränkt sei, dass der ohnehin hohe Selbstbehalt von 5.000 Euro nicht eingehalten werden könne. Ein Beispiel ist das maximale jährliche Budget von 200 Euro für Vorsorgeuntersuchungen.

Hinsichtlich der Informationspflichten, beispielsweise bei Notfallaufnahme in einem Krankenhaus, stehen lediglich britische Hotlines als Ansprechpartner zur Verfügung, was ebenfalls nicht geht. Hinzu kommt, dass der Anruf spätestens zwei Tage nach Aufnahme erfolgen muss und ansonsten 25 Prozent der erstattungsfähigen Kosten selbst getragen werden.

Auch die Deckelung eines stationären Aufenthalts auf maximal zwölf Monate sowie das Fehlen von Altersrückstellungen sowie die Chance eines einseitigen Widerrufs durch das britische Unternehmen wurden bemängelt. Das Fazit: es handelt sich nicht um eine substitutive Krankenversicherung nach Paragraf 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und damit auch um keine Pflichtversicherung entsprechend §193, Abs. 3 des VVG.

 

WannaCry: Hacker-Versicherungen nun auf dem Vormarsch?

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WannaCry – so lautet der Name des bislang größten weltweiten Hackerangriffs. In Deutschland waren vor allem die Computer der Bahn betroffen, doch litten auch einige Mittelständler unter der Cyberkriminalität. Die Versicherungsbranche steht in diesem Bereich jedoch noch in den Startlöchern.

Fondprofessionell titelt nun mit dem Satz: Hacker-Versicherungen sind der nächste Blockbuster und spricht sogar von einer Gratis-Werbung für einen neuen Markt mit einem Volumen von bald geschätzt zehn Milliarden Euro. Doch handelt es sich wirklich um einen solchen Wachstumsmarkt?

Folgt man den Prognosen des Rückversicherers Munich Re, so lautet die Antwort eindeutig „Ja“. Schon bis 2020 sollen die Beiträge aus Cyber-Versicherungen von derzeit 3,4 Milliarden Euro auf die genannten zehn Milliarden Euro ansteigen. Einer der Gründe liegt auch in der Politik der Europäischen Union (EU). Diese legt fest, dass Attacken im IT-Bereich eines Unternehmens an die die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Kunden oder Geschäftspartner gemeldet werden müssen. Entsprechend drohen Imageverluste, die sich heutzutage durch Verschweigen vermeiden lassen.

Dass eine Cyber-Versicherung ein hochkomplexes Produkt ist, zeigen Fälle aus der jüngeren Vergangenheit. Das deutsche Unternehmen Leoni AG hatte aufgrund gefälschter elektronischer Dokumente einen Schaden in Millionenhöhe erlitten. Das Problem: es existierte zwar eine Cyber-Versicherung, doch hätte diese den Schaden nur dann reguliert, wenn ein Computersystem gehackt worden wäre. Und dies war nicht der Fall.

Unabhängig davon, ob Cyber-Versicherungen nun ein neuer Trend sind oder nicht wird ein genaues Studieren der Vertragsbedingungen gefragt sein, um tatsächlich sämtliche Risiken abzufedern.

PKV oder: wie sich schlechte Beratung auswirken kann

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Zugegeben: das Thema hat etwas Reißerisches. Andererseits ist der Blick auf schlechte Beratung keineswegs uninteressant. Zumal Berater wie die im Folgenden geschilderten durchaus auch in der Praxis vorkommen.

Das Investment listet fünf Fehler auf, die in der Beratung für eine private Krankenversicherung (PKV) immer wieder begangen werden. Es dreht sich dabei ausschließlich um die umstrittene Honorarberatung, da eine Ausschließlichkeitsorganisation meist durch jede Menge Fachwissen und ein hohes Maß an Spezialisierung gekennzeichnet ist und die meisten Probleme dort nicht entstehen.

Problem eins ist die Zeit. In manchen Fällen werden für eine umfassende Beratung, inklusive Gründungsberatung für eine Person, die sich soeben erst selbstständig gemacht hat, lediglich drei Stunden veranschlagt. Das ist deutlich zu wenig, finden zumindest Experten. Des Weiteren verstehen sich viele Honorarberater als Generalisten. Das mag auf den ersten Blick einen Vorteil bieten, lässt jedoch infolge einer Spezialisierung Lücken erwarten. Wer vereint schon das Wissen über die kompletten Versicherungssparten, Finanz- und Steuerberatung sowie die Fähigkeit zu Tipps zur Gründung eines Unternehmens in einer Person?

Ein ebenfalls häufiger Fehler besteht in Risikovoranfragen, die nicht anonymisiert erfolgen. Hier haben die persönlichen Daten des Kunden nichts zu suchen, zumindest nicht bei der ersten Sondierung!

Auch problematisch im Falle einer PKV kann die fehlende Beratung in Gesundheitsfragen sein. Wichtig ist, dass sämtliche Diagnosen genau geklärt werden und im Zweifel eine Rückfrage bei der gewünschten Versicherung erfolgt. Anderenfalls droht später ein Erlöschen des Versicherungsschutzes. Zuletzt sollte man sich auch darauf verlassen, dass ein Honorarberater den passenden Tarif empfiehlt, was leider auch nicht immer der Fall ist …

Versicherungen für Senioren: was ist notwendig und was nicht?

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Mit dem Ruhestand verändert sich eine Menge und auch die Versicherungssituation wird eine komplett andere. Wer ohnehin in Rente ist, benötigt naturgemäß keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und auch deren Pendants wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) werden obsolet.

Doch was ändert sich noch im Alter? Und wie kann man sich clever versichern? Ein oft genannter Tipp ist der Abschluss spezieller Seniorenpolicen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn oftmals lohnen sich die Verträge nicht.

Doch zunächst noch einmal zu den wegfallenden Versicherungen. Neben BU und/oder EU braucht auch kein Krankentagegeld mehr vereinbart zu werden. Dadurch, dass die Erwerbstätigkeit wegfällt, werden die Kosten für einen Ausfall ohnehin gemindert. Sowieso meist nicht lohnenswert sind spezielle Tarife für den Ersatz einer Brille oder auch konkrete Diebstahlpolicen, die gemeinsam mit dem Kauf eines Gegenstands wie eines E-Bikes etc. angeschafft werden können.

Sparen lässt sich auch bei der Rechtsschutz, da die berufliche Komponente nicht mehr abgedeckt werden braucht. Private Pflegeversicherung sind hingegen ein Rechenexempel, bei dem davon ausgegangen werden muss, dass die Pflegezeit im Schnitt zwischen zwei und drei Jahre andauert. Ob dabei die gesetzliche Pflegeversicherung für den Heimaufenthalt ausreicht oder nicht, sollte anhand der konkreten Situation eingeschätzt werden.

Hinsichtlich der Unfallversicherung braucht kein spezieller Seniorentarif abgeschlossen werden, wie es in einem Ratgeberartikel bei n-tv heißt und Sterbegeldversicherungen sind erst recht ein Verlustgeschäft, da die meisten Policen nur bis zu, 85. Lebensjahr übernehmen.

Bei Lebensversicherung müssen sich Senioren auf eine Gesundheitsprüfung einstellen.

Unangetastet bleiben die private Haftpflicht, die KfZ-Haftpflicht (eventuell mit Seniorentarif) sowie die Private Krankenversicherung (PKV), die weiterlaufen. Sofern ältere Menschen gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haus leben, lässt sich jedoch über einen kombinierten Hausrat- und Haftpflichtschutz für die gesamte Familie nachdenken.

PKV: verschiedene Maßnahmen für mehr Attraktivität

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Wie lässt sich die Private Krankenversicherung (PKV) noch attraktiver gestalten? Vor allem angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl rückt das Thema wieder einmal in den Fokus. Der Reformbedarf steht außer Frage, doch welche Maßnahmen sind vielversprechend und welche nicht?

Cash Online widmet sich diesem Thema in Form eines Gastbeitrags. Dort heißt es, dass manche Vorschläge zu Reformen, wie eine stärkere Mitnahmemöglichkeit für die Altersrückstellungen, eher zu steigenden Beiträgen führen würden.

Der Bereich der Beitragserhöhungen gilt allgemein als „Baustelle“. Problematisch ist dabei, dass es nicht kontinuierlich, sondern lediglich in Intervallen von mehreren Jahren zu (dann erheblichen) Aufschlägen kommt. Hier wünschen sich sowohl die PKV als auch die Versicherten mehr Kontinuität. Bemerkenswert ist in diesem Kontext, dass rein statistisch die GKV stärker erhöht, dies jedoch nicht so wahrgenommen wird.

Seitens der PKV – Anbieter wird geraten, die Gründe für eine Beitragserhöhung genau offen zu legen. Wenn ein transparenter Umgang herrscht, wächst auch das Vertrauen seitens der Versicherten. Zudem empfiehlt sich das Aufzeigen von Alternativen wie günstigeren Tarifen – und das ungefragt.

Hinsichtlich der Möglichkeiten für einen Wechsel der PKV ist die Branche bereits einige Schritt weiter gekommen. Was allerdings teilweise noch fehlt, ist die Transparenz. Tarife werden zwar angeboten, doch wird nicht immer deutlich, was sich hinter den einzelnen Leistungen verbirgt bzw. was wann sinnvoll ist und was nicht.

Zuletzt wird den PKV angeraten, eher auf die Leistungen und weniger allein auf die Kosten zu fokussieren. Denn im Leistungsbereich zeigen sich die deutlichsten Unterschiede gegenüber der gesetzlichen Konkurrenz.


Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer veröffentlicht

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Mit enormen Unterschieden und Schwankungen wurden vor einigen Tagen die Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer veröffentlicht. Schon der Blick auf die „Big Player“ offenbart Werte zwischen 87 und 504 Prozent.

Der Versicherungsbote schreibt darüber, dass in der Vergangenheit verschiedene Versicherer die Vorgaben von Solvency II nicht eingehalten haben. Welche Unternehmen das waren, wurde seinerzeit nicht bekannt gegeben.

Die Alte Leipziger Leben brachte es mit 289 Prozent auf einen Wert oberhalb des Durchschnitts, der mit 210 Prozent im zweiten Quartal 2016 angegeben wurde. Es ist jedoch so, dass die Kriterien gemäß Solvency II nicht mehr annähernd so transparent ausfallen, wie noch unter Solvency I. Interessant ist in diesem Kontext, dass es so große Anbieter wie die Debeka lediglich auf einen Wert von 87 Prozent bringen.

Grundsätzlich findet die Veröffentlichung der Solvenzquoten großen Anklang bei Experten. Das Plus an Transparenz sorgt demnach für mehr Vertrauen bei den Versicherten. Anzumerken ist jedoch, dass ein Vergleich lediglich von Experten und Aktuaren vorgenommen werden kann.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich bei Policendirekt.de. Dort werden sowohl die Solvenzquote ohne Übergangsmaßnahmen und ggf. mit Volatilitätsanpassungen als auch die Solvenzquote mit Übergangsmaßnahmen dargestellt. Beide Werte weichen deutlich voneinander ab. Zudem finden sich Links zu den detaillierten Berichten der einzelnen Versicherungsunternehmen.

Statistik: nur wenige Versicherungen gegen Elementarschäden

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Es mag an der medialen Berichterstattung liegen, doch besagen auch Statistiken, dass in den letzten Jahren mehr und mehr Gebäudeschäden durch Unwetter entstanden. Die Zahl der Elementarversicherungen ist allerdings nicht in derselben Weise angestiegen und rangiert bei gerade einmal 37 Prozent der Hausbesitzer.

Die Zahlen finden sich bei T-Online, wo der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zitiert wird. Dieser hat allein für Mai und Juni des vergangenen Jahres elf Unwetterfälle mit erheblichen Schäden verzeichnet. Zu einer Schadensregulierung kam es allerdings nur dann, wenn im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auch ein Elementarschadenzusatz  gebucht wurde.t

Mitversichert sind in diesem Fall sowohl Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sowie Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Reguliert werden sowohl die Reparaturkosten an und um ein Haus als auch dessen kompletter Abriss sowie der Neubau einer vergleichbaren Immobilie.

37 Prozent der Versicherten scheinen um die Gefahren zu wissen, doch gehen immer noch viele Menschen davon aus, dass die Gebäudeversicherung ausreicht. Diese springt allerdings nur dann ein, wenn es sich um Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Sturm handelt. Ebenfalls versichert ist Hagel und auch unvorhersehbarer Frost, doch eben nicht jede Form von Naturgewalt.

So empfiehlt sich auch für Eigentümergemeinschaften exakt auf die inkludierten Bausteine zu achten und einen umfangreichen Schutz zu erhalten. Die Mehrkosten halten sich offensichtlich in Grenzen….

So versichert man sich auf einer Kreuzfahrt

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Dass eine Kreuzfahrt besondere Versicherungen erfordert, war mir bislang neu. Offensichtlich bieten die Reedereien bzw. Reiseveranstalter jedoch eine Fülle an Absicherungen gegen Eventualitäten auf See an. Nicht immer macht das Sinn….

Merkur.de widmet diesem Thema einen Artikel und nennt in erster die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die zu den Klassikern gezählt werden können. Beide sind auch deshalb zu empfehlen, weil eine Kreuzfahrt meist teuer ist und auch die Stornogebühren ins Geld gehen können. Wird man auf dem Schiff krank, so lassen sich auch die bereits im Voraus bezahlten Leistungen wie Ausflüge ersetzen.

Apropos Krankheit: wer gesetzlich versichert ist, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, um auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport abzudecken. Hier winken die gesetzlichen Krankenkassen stets ab, was deutlich ins Geld gehen kann. Selbiges gilt auch dann, wenn der Bordarzt aufgesucht wird und das Schiff nicht unter einer europäischen Flagge fährt.

Die Reisegepäckversicherung ist hingegen verzichtbar. Bei einem Einbruch in die Schiffskabine kann auch die Hausratversicherung zur Schadensregulierung gebeten werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn manche Anbieter schließen Schiffsreise explizit aus. Seitens der Reederei wird keine Haftung für Gepäck übernommen, es sei denn, es kommt zu einer Havarie.

Zuletzt sollte man stets auch die vorhanden Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat und Unfall beachten, die meist auch im Ausland gelten. Ein Schadensfall muss aber umgehend dokumentiert und möglichst von einem Vertreter der Reederei bezeugt werden, um eine Chance auf Kostenübernahme zu haben.

Riester-Rente: jede fünfte Police ruht

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Ist die Riester-Rente nun ein Flop oder nicht? Diese Frage wird natürlich auch im Rahmen dieses Artikels nicht zu beantworten sein. Auffällig ist jedoch, dass derzeit jede fünfte Police ruht und nicht mehr bedient wird. Mit anderen Worten wird zu wenig eingezahlt.

Der Spiegel schreibt in seiner Online-Ausgabe über dieses Thema und berichtet darüber, dass aktuell 16,5 Millionen Verträge als „ruhend“ gelten. Die Zahlen wurden nach einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann vom Bundesfinanzministerium herausgegeben, das sich seinerseits auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezieht.

Leider existieren keine Zahlen über die Anzahl der bereits stornierten Verträge, doch reicht auch die aktuelle Situation dazu aus, die Riester-Rente als „gescheitert“ zu bezeichnen. Folgt man der Argumentation der Linken-Abgeordneten Zimmermann, so hat lediglich die Hälfte der Förderberechtigten einen Riester-Vertrag abgeschlossen  und viele können die Beiträge nicht mehr aufbringen.

Da kommt es gerade recht, dass im Bundestag vor einigen Tagen eine Stärkung der Betriebsrenten beschlossen wurde. Geringverdiener sollen staatliche Zuschüsse zu ihren Beiträgen erhalten und kleine Unternehmen aus der Haftung entlassen werden.

Mit Spannung sind dann die Rentenkonzepte der SPD und der anderen Parteien zu erwarten. Hieran wird sich dann auch zeigen, ob die Riester-Rente eine Zukunft hat oder ob es sich – wie auch manche CDU-Vertreter meinen – um ein „Auslaufmodell“ handelt.

PKV: Beitragserhöhungen teilweise nicht rechtens?

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Das Urteil ist schon einige Tage alt und enthält nach Ansicht vieler Experten enorme Sprengkraft für die Privaten Krankenversicherungen (PKV). Das Amtsgericht Potsdam kam unter dem Az: 29 C 122/16 zu der Einschätzung, dass eine Beitragserhöhung lediglich durch einen tatsächlich unabhängigen Treuhänder genehmigt werden darf.

War dies nicht der Fall, so muss eine PKV die zuviel gezahlten Beiträge nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent an die Versicherten zurückzahlen. Das berichtet der Focus und nimmt damit auf ein Verfahren Bezug, in dem die Axa beklagt wurde.

Wohlgemerkt: der Versicherungskonzern hat sogleich Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Seitens mancher Kanzleien werden jedoch schon fünfstellige Beträge in den Raum gestellt — und zwar pro versicherter Person.

Seitens der PKV -Versicherten existiert kaum eine Chance, um selbst herauszufinden, ob eine Beitragserhöhung rechtens war oder nicht. Entsprechend wird die Klage empfohlen, um diese Frage vor Gericht zu klären. Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist sogar die Kosten.

Die Person des Treuhänders ist somit stark in die Schusslinie geraten. Im Fall der Axa reichte der Verweis auf die Zuständigkeit für viele Tarife bereits aus, um den Status der Unabhängigkeit aberkannt zu bekommen. Andererseits ist es aber so, dass der Treuhänder formaljuristisch auf Seiten der Versicherten ist und dessen Prüfung daher über jeden Zweifel erhaben sein muss.

Kommt es nun zu einer regelrechten Klagewelle? Das wird sich zeigen, doch könnte das Potsdamer Urteil noch jede Menge Wellen schlagen….

Sportunfälle und die besten Versicherungen

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Bei einem Sportunfall zahlt der Sportverein? Von wegen. Es existieren leider eine Fülle an Konstellationen, in denen ein eigener Versicherungsschutz angebracht wäre. Das gilt vor allem für Folgeschäden oder auch den Verdienstausfall infolge einer Verletzung.

Der Nachrichtensender n-tv hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und liefert eine interessante Statistik. Demnach entfallen  rund ein Drittel aller Sportverletzungen hierzulande auf (König) Fußball. Eine gesetzliche Unfallversicherung hat mit derlei Verletzungen nur dann etwas zu tun, wenn es sich um Betriebssport handelte.

Jedwede private sportliche Betätigung fällt also in den Bereich einer privaten Unfallversicherung und selbst die Teilnahme an Firmenläufen wird von manchen Gerichten eher als Privatvergnügen interpretiert.

Bleiben die Sportversicherungen der einzelnen Vereine. Diese werden vom Landessportbund abgeschlossen und existieren in unterschiedlichen Paketen. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind meist inklusive und auch manche Reha-Maßnahmen werden übernommen. Versichert sind dabei sowohl die sportlichen und der Satzung entsprechenden Vereinsaktivitäten als auch der Hin- und Rückweg. Wie sieht es aber bei Einzeltraining aus? Dieses ist nur dann versichert, wenn der Verein ein solches anordnet oder der Trainer involviert ist.

Überhaupt ist sportliche Aktivität, die außerhalb des Vereins stattfindet, nur durch eine private Unfallversicherung abzudecken. Extrem-Sportarten wie das Paragliding sind nahezu immer ausgeschlossen und auch Eishockey oder Klettern lassen sich nur schwer abdecken.

Zudem sollten Sportler eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ins Auge fassen und auch eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Selbst im Haftpflicht-Bereich besteht eventuell Nachbesserungs-Bedarf. Das ist dann der Fall, wenn Schäden durch Wasser-, Rad- oder Motorsport ausgeschlossen sind. Hier muss dann nach einem anderen Anbieter gesucht werden, der die entsprechenden Risiken mitabdeckt.

Mietausfallversicherung: teurer Schutz für Vermieter?

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Mit der Mietausfallversicherung ist es so eine Sache. Auf den ersten Blick erscheint sie als wirksamer Schutz für Vermieter und sorgt für ein Rundum-Sorglos-Gefühl. Bei näherem Hinschauen sind die Policen allerdings recht teuer und Experten raten gerne ab.

Nehmen wir nur einmal die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die schon 2012 zu einem durchwachsenen Urteil über die damals neuen Policen kam. Hier erfahren wir, dass die Mietausfälle bundesweit bis zu vier Milliarden Euro betragen. Eine Mietausfallversicherung haftet jedoch nicht für den Gesamtschaden. d.h. sie sollte stets mit einer Vermieter-Rechtsschutz kombiniert werden.

Grundsätzlich macht auch diese Kombination noch Sinn und sorgt dafür, dass maximal fünf Prozent der Jahresnettokaltmiete berappt werden muss. Es ist allerdings so, dass das Risiko eines Nicht-Bezahlens der Miete bei 1 zu 100 liegt. Wer also die Bonität seines Mieters prüft und zusätzlich zur Schufa-Auskunft auch Verdienstbescheinigungen und eine Einschätzung der vorherigen Vermieters (Mietschuldenfreiheitsbestätigung) einholt, sollte auf der sicheren Seite sein.

Hinzu kommt, dass auch eine Mietausfallversicherung eine Kaution erwartet und vielfach nur zum Teil klagen. Klingt so, als sei die Police verzichtbar, doch wenn eine Studie der Universität Bielefeld davon ausgeht, dass zwischen dem ersten Zahlungsverzug und dem Auszug eines säumigen Mieters im Schnitt 15,5 Monate vergehen, dann erscheint eine zusätzliche Absicherung wieder sinnvoll.

Es lohnt sich aber — wie immer und bei jeder Versicherung — exakt auf die Bedingungen zu achten und die eigenen Risiken genau einzuschätzen.


Insurtechs: keine Dumpingpreise in Sicht

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Die Insurtechs sind auf dem Vormarsch. Zumindest in der medialen Berichterstattung. Doch wer denkt, dass das Hauptargument auf günstigeren Preisen liegt, sieht sich offensichtlich getäuscht. So heißt es allenthalben, dass die Insurtechs „keine Preisbrecher“ sein wollen.

Versicherungswirtschaft Heute widmet sich diesem Thema und zitiert in diesem Kontext den Gründer des Insurtechs Ottonova, das sich insbesondere der privaten Krankenversicherung (PKV) verschrieben hat.

Dieser weist jedoch darauf hin, dass der Rechnungszins geringer ausfallen wird, als bei den anderen Marktteilnehmern und möchte mit reinen Nettotarifen arbeiten. Schon jetzt ist das Unternehmen runde 40 Millionen Euro schwer und beschäftigt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Vorteil: alles ist digital, wenngleich auch eine telefonisch Erreichbarkeit gegeben ist. Die Zielgruppe sind Selbstständige, während Beamte nicht versichert werden.

Flypper hingegen ist ein Sachversicherer, der sich in puncto Schadensregulierung vor allem auf Naturalien konzentriert. Erreicht wird dies durch ein engmaschiges Handwerkernetz. Zudem kooperiert dieses Unternehmen mit dem Assekuradeur Konzept & Marketing und bringt dadurch großes statistisches Wissen über Versicherungsschäden mit.

Zuletzt wird auch Fairr.de erwähnt. Bei diesem Unternehmen geht es vor allem um die betriebliche Altersvorsorge und in enger Abstimmung mit der Zurich soll auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den Markt kommen. Spannend ist das allemal, wenngleich der Marktanteil der viel gepriesenen Insurtechs derzeit noch verschwindend gering ausfällt.

PKV: E-Card kann bald mehr als elektronische Gesundheitskarte

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2018 soll die neue App für PKV-Versicherte auf den Markt kommen. Dabei arbeiten die privaten Krankenversicherer an einer Lösung, die in technischer Hinsicht deutlich über die Gesundheitskarte der Krankenkassen hinausgehen soll.

Die ÄrzteZeitung präsentiert schon jetzt eine Reihe an Informationen über den neuen Service. Einerseits werden die Erfordernisse des E-Health-Gesetzes für gesetzlich Versicherte erfüllt, was unter anderem Impfpass und Notfalldaten beinhaltet. Hinzu kommen diverse neue Funktionen.

Als Vorteil könnte sich der künftige Datenaustausch zwischen den PKV -Anbietern und den Ärzten oder Heilpraktikern erweisen. Hinzu kommen Aspekte aus der Telemedizin, die bereits von neun privaten Krankenversicherern aufgegriffen werden. Konkret bedeutet Telemedizin, dass medizinische Fachangestellte mit spezieller Schulung in dünn besiedelten Regionen direkt zu den Patienten kommen und relevante Daten in die nächste Praxis schicken. Des Weiteren soll die Möglichkeit einer Videokonferenz mit dem Hausarzt gegeben wird.

Folgt man dem Vorsitzenden des PKV-Verbands Uwe Laue wird die Entwicklung der E-Card noch mehr „Fahrt aufnehmen„. Eines der Beispiele ist das Portal für Leistungsmanagement LM+, bei dem vier Versicherer zusammenarbeiten. Weitere Kooperationen sind aber schon geplant und könnten bald bekannt gegeben werden.

Versicherungen: häufig Unklarheit über Leistungsumfang

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Gut versichert und trotzdem nicht alles abgedeckt? Das ist durchaus möglich. Statistiken zeigen, dass viele Menschen nicht genau wissen, in welchen Bereichen Versicherungsschutz besteht und wann nicht. Und diese Nicht-Wissen kann durchaus teuer werden.

Die Süddeutsche Zeitung präsentiert „Acht teure Irrtümer über Versicherungen“ und hat damit sogleich ein klassisches Sommerloch-Thema gefunden. Nichtsdestotrotz ist gut zu wissen, dass die Hausratversicherung keineswegs immer einspringt, wenn Schäden am Hausrat auftreten. Hochwasser, Gewitter und Co. lassen sich nur in Kombination mit einer Elementarversicherung buchen. Und die kann je nach Region recht teuer ausfallen.

Natürlich steht auch fest, dass nicht immer die komplette Leistung erbracht wird. Um dies zu erreichen, muss ein „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“ im Vertrag stehen. Ansonsten kann die Versicherung bei Falschverhalten die Schadensregulierung mindern. Selbiges gilt übrigens auch für den Diebstahl von Fahrrädern. Diese müssen sich in einem abgeschlossenen Raum befinden oder es bedarf einer Zusatzklausel. Vandalismus ist dabei kein Fall für die Hausrat, die lediglich bei Diebstahl einspringt.

Bei der Haftpflichtversicherung sollten deliktunfähige Personen eingeschlossen sein. Gemeint sind meist Kinder unter sieben Jahren, deren Schäden sonst nicht mitversichert sind. Ersetzt wird seitens der Haftpflicht meist nur der Zeitwert und nicht der Neuwert. Vor allem bei technischen Geräten kann dies sehr ärgerlich sein.

Zuletzt ist auch bei der Kasko auf den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit zu achten und es sollten andere Tiere als Haarwild in den Versicherungsschutz inkludiert werden. Und dass eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll ist, versteht sich hoffentlich von selbst, oder?

 

Lebensversicherung und Co. – Altersversicherung bald grenzüberschreitend

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Gute Nachrichten für die private Altersvorsorge. Zumindest teilweise. Laut einem neu vorgelegten Plan der EU-Kommission sollen Altersvorsorge-Produkte fortan auch grenzüberschreitend angeboten werden können. Es ist somit problemlos möglich, sein Geld bei einer belgischen Bank oder spanischen Versicherung zu deponieren und damit bessere Zinsen zu erhalten.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, soll mit diesem Schritt sowohl der Wettbewerb belebt als auch die Auswahlmöglichkeit erhöht werden. Was beides zweifelsohne zutrifft. Angedacht sind die so genannten „Pan-European Personal Pension Product“ oder kurz PEPPs.

Diese PEPPs dürften von sämtlichen Banken, Versicherungen oder andereren potenziellen Rententrägern wie betrieblichen Rentenkassen und Wertpapierfirmen herausgegeben werden. Die europäische Versicherungsaufsicht sorgt für die Zertifizierung und die Einlagensicherung haftet zumindest in Höhe des eingesetzten Kapitals.

Ein Wechsel der PEPPs soll alle fünf Jahre zu günstigen Konditionen möglich sein und bei Umzug innerhalb der EU werden die Produkte kurzerhand mitgenommen. Des Weiteren soll die Wahl zwischen einer Einmal-Auszahlung und regelmäßigen Zahlungen bestehen.

Fraglich erscheint mir in diesem Fall, in welcher Sprache die Versicherungsverträge aufgesetzt werden. Zudem wird aus dem zitierten Artikel nicht ganz klar, wo im Falle von Unklarheiten der Gerichtsstand ist bzw. ob auch hier der Ombudsmann der BaFin zuständig ist. Grundsätzlich mögen EU-weite Produkte keine schlechte Idee sein – es existieren allerdings noch einige Tücken.

Lebensversicherung: Dokumentation wird deutlich umfangreicher

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Ausreichend oder nicht? Die neuen Regelungen im Bereich Lebensversicherungen polarisieren. Vor allem Verbraucherschützer würden sich in diesem Kontext noch mehr Offenheit wünschen. Fakt ist, dass nach Angaben der Bundesregierung derzeit rund ein Viertel der regelmäßigen Mitteilung unvollständig ausfallen.

Wie der Nordkurier berichtet, wird sich das ab Juli 2018 ändern. Wie eine Sprecherin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) mitteilt, wird ab diesem Datum stets der aktuelle Rückkaufwert einer Lebensversicherung kommuniziert. Und das verpflichtend. Hinzu kommt eine Information über die gezahlte Summe bei Vertragsablauf und zwar sowohl bei gleichbleibenden Zahlungen als auch bei Beitragsfreistellung.

Das Ziel des Ganzen besteht darin, dass Versicherte nur aufgrund eines Standmitteilung die Rentabilität Ihrer Lebensversicherung beurteilen können sollen. Problematisch erscheint dabei aber, dass die Neuregelung nicht rückwirkend gilt und Altverträge keine automatische Information erhalten. Hier gilt weiterhin das Prinzip, dass die Summe der bislang eingezahlten Beiträge nur auf Anfrage genannt werden muss.

Auch im Visier der Reformer und Verbraucherschützer befinden sich die Restschuldversicherungen. Diese werden meist von Banken als Absicherung eines Kredits angeboten und erweisen sich unter dem Strich als teuer und vielfach unnötig. Besonders pikant: es fehlt meist an einer Information darüber, dass der Abschluss der Restschuldversicherung nicht an die Vergabe des Kredits gekoppelt werden darf. Mit anderen Worten fallen Honorarberatung und Provisionsvertrieb in diesem Fall zusammen, was nicht im Interesse der Kunden sein kann.

So kommt es, wie es kommen muss: während Verbraucherschützer weiterhin den Finger in vermeintlich offenen Wunden legen, ist der Branchenverband GDV mit der Neuregelung zufrieden und nennt diese ein „ausgewogenes Regelwerk

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