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KfZ-Versicherung: neue Typenklassen für 2017

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Gute Nachrichten oder schlechte Nachrichten? Die Festlegung der Typenklassen in der KfZ-Versicherung gleicht – von außen betrachtet – einem Lotteriespiel. Dabei sind die Kriterien eindeutig und beziehen sich einzig und allein auf die Statistiken zu den einzelnen Fahrzeugen.

Der Focus liefert hierzu eine gute Zusammenfassung und weist darauf hin, dass bei 32 Prozent der Fahrzeuge bzw. Fahrzeugtypen eine neue Typklasse definiert wird. Die Berechnungen gehen auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurück und basieren auf der Auswertung von 27.000 PKW-Modellen.

Wohlgemerkt: es geht hier allein um die Typklasse zu der auch die Regionalklasse kommt. Mit anderen Worten können auch diejenigen, deren Fahrzeug keine veränderte Typklasse erfährt, noch mit neuen Beiträgen konfontiert werden.

Besonders gut fallen die Typenklassen 2017 für die folgenden Fahrzeuge aus: GDV Subaru Forester 2.0, Mercedes GLK 280/300 4matic und Skoda Fabia 1.9 TDI. Hier sinkt die Typklasse gleich um zwei Stufen, was erhebliche Einsparungen zur Folge hat. Wenn man das denn dann bei einem SUV wie dem GLK so sagen kann….

Der Kia Carens 1.7 CRDI steigt gleich um vier Stufen und beim  BMW 218i Active Tourer und Mercedes GLA 200 sind es drei Stufen. Auch der Audi A5 2.0 TFSI und der VW Golf VII GTD 2.0 TDI sind mit zwei Stufen dabei.

Wohlgemerkt: die Einstufungen müssen nicht eins zu eins von den Versicherungen übernommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich zum Stichtag 30. November ein genauer Vergleich und eventuell ein Wechsel der KfZ-Haftpflicht. In manchen Fällen kann sich das lohnen.


Urlaub: richtig versichert auf Kreuzfahrt

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Es mag erstaunen, aber die Kreuzfahrt gewinnt als Urlaubsform zunehmend an Bedeutung. Doch wie sieht es mit den passenden Versicherungen aus? Tatsache ist, dass angesichts der vielen Besonderheiten einer Schiffsreise auch entsprechende Policen in Frage kommen.

In der Frankfurter Neue Presse wird das Thema umfangreich ausgebreitet. Der erste Tipp lautet, dass Versicherungen am Besten einzeln und nicht in Form von „Rundum-Sorglos-Paketen“ gebucht werden sollten. Hintergrund ist dabei, dass die Pakete meist teurer sind und jede Menge überflüssigen Schutz enthalten. Fast macht es den Eindruck, als wollten die Kreuzfahrt-Reedereien hiermit noch ein Zusatzgeschäft machen, denn auch Aida, MSC Kreuzfahrten und andere bieten Versicherungen an.

Ein Beispiel ist der Notfalls-Schutz im Aida-Paket, der nur bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro aufkommt. Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall sollten indes deutlich höhere Beträge reserviert werden.

Wichtig ist unter anderem die Reiserücktrittversicherung inklusive Reiseabbruchschutz. Letztere ist auch deshalb wichtig, weil manche Kreuzfahrt-Touristen seekrank werden. Kostenpunkt für die Police: ab 50 Euro bei einem Reisepreis in Höhe von 1.500 Euro.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt für die Kosten von Notfallbehandlungen auf und kosten ab zehn Euro im Jahr. Wichtig vor allem für ältere Reisende ist eine Bescheinigung des Arztes, dass Reisefähigkeit vorliegt.

Nicht erforderlich ist derweil die Reisegepäckversicherung. Hier greift ohnehin die Außenversicherung der Hausrat.

Zuletzt ist zu prüfen, inwieweit die Haftpflichtversicherung Schäden an einem Schiff auch als „Mietsachschäden an Ferien-Immobilien“ ansieht. Notfalls sollten Kreuzfahrten explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, sofern das möglich ist.

Betriebshaftpflicht: diese Kriterien sind wichtig

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Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht. Diese an sich triviale Erkenntnis führt dazu, dass die Versicherungsangebote sehr unterschiedlich „gestrickt“ sind. Aufgrund der großen Beliebtheit des Produkts, finden sich immer wieder Fallstricke und ungünstige Bedingungen.

Procontra-Online liefert eine Reihe an guten Tipps, anhand derer sich das passende Angebot finden lässt. Das beginnt bei der Deckungssumme, die laut Stiftung Warentest keinesfalls unter drei Millionen Euro liegen sollte. Für reine Vermögensschäden sind mindestens 300.000 Euro einzukalkulieren.

Von großer Bedeutung sind auch Umweltschäden, die integraler Bestandteil einer jeden Versicherung sein müssen. Vor allem Unternehmen aus dem gewerblichen Bereich haben mit diesem Thema immer wieder zu tun und sollten auf der sicheren Seite sein.

Wenn ein Unternehmen viel exportiert und international aufgestellt ist, muss das auch die Versicherung widerspiegeln und auch die Verletzung von Datenschutzrechten und daraus resultierende Vermögensschäden (Kursverluste) sind bedeutend.

Ebenfalls zu nennen sind Mietsachschäden und Schäden an gemieteten beweglichen Gütern sowie Tätigkeitsschäden. Letztere beziehen sich auf Reparaturen und Wartungsarbeiten und sind insbesondere bei Handwerksbetrieben unverzichtbar.

Zuletzt existieren immer auch so genannte Zusatzbausteine wie eine erweiterte Produkthaftung. Hier sind Berater gefragt, die genau sagen können, was ein Unternehmen benötigt und was nicht. Womit wir dann auch beim Service wären, der neben der Versicherungsprämie ein maßgebliches Kriterium für die Auswahl einer Police darstellt.

PKV: Kunden der Halleschen vermeiden Direktabrechnung

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Kunden der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben offensichtlich kein Interesse an einer Direktabrechnung. Das hat die Hallesche herausgefunden, die ein entsprechendes Angebot unterbreitet hatte. Die meisten Versicherten winkten jedoch ab und wollten die Rechnungen weiterhin selber sehen und kontrollieren.

Die ÄrzteZeitung  schreibt über das Projekt namens „Kill Bill“, bei dem die Hallesche ihre Kunden nach den Vor- oder Nachteilen einer direkten Sendung der Rechnung an die PKV gefragt hatte.

Die meisten Versicherten wollen die Rechnung sehen und somit sicherstellen, dass auch korrekt abgerechnet wurde. Darüber hinaus besteht seitens der Versicherten auch ein Interesse an transparenten Abläufen beim Versicherer. Die Schadensabwicklung soll sowohl zügig als auch nachvollziehbar erfolgen.

Die Hallesche gehört zu den privaten Krankenversicherungen, die mehr und mehr auf digitale Technik setzt. So werden die meisten Rechnungen mittlerweile via App eingereicht.

Interessant an der Absage durch die Versicherten ist der Wunsch, beispielsweise der Apotheker, dass Arzneimittel direkt abgerechnet werden. So schrieb die Pharmazeutische Zeitung vor rund einem halben Jahr, dass die Delegierten des Deutschen Apothekertags das Vorfinanzieren teurer Arzneimittel verhindern wollen und ebenfalls eine direkte Abrechnung wünschen.

In den meisten Fällen zeigen sich die PKV- Anbieter in diesem Bereich jedoch einsichtig, was auch für die direkte Abrechnung von Krankenhauskosten gilt.

Autounfall: KfZ-Versicherung darf Schadensregulierung sechs Wochen verzögern

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Wer einen Autounfall erlitten hat, muss im schlimmsten Fall bis zu sechs Wochen auf eine Schadensregulierung warten. Eine Frist zwischen vier und sechs Wochen gilt laut einem Urteil des Landgerichts Koblenz als gängig (Az.: 5 O 72/16) und muss hingenommen werden.

Die TZ dokumentiert den zugrundeliegenden Fall, bei dem es um einen einfachen Autounfall ging. Der Anwalt des geschädigten Fahrers forderte auf Basis eines Gutachtens Schadenersatz und setzte eine Frist zu dessen Bezahlung. Daraufhin wurde das Auto aus eigener Tasche bezahlt und die Kosten an die Versicherung gereicht.

So weit, so üblich, doch verstrichen verschiedene Fristen, da die Kfz-Haftpflicht zwischenzeitlich nicht gewillt war, zu 100 Prozent Schadensregulierung zu leisten. So kam es zum Prozess am Landgericht, was die Versicherung zum schnellen Einlenken und bezahlen brachte.

Doch wer zahlt die Verfahrenskosten? In diesem Fall die Versicherung, was die Richter mit der Frist von vier bis sechs Wochen nach Bekanntwerden der Ansprüche des Klägers begründeten. Die Richter argumentierten weiter, dass es sich um einen typischen Auffahrunfall gehandelt habe und werteten den zwischenzeitlichen Einspruch daher indirekt als Verzögerungstaktik.

Da der Streit über die Haftungsquote nicht nachvollziehbar gewesen sei, hat die Uhr gleich nach der ersten Meldung zu Ticken begonnen und somit hätte die Schadensregulierung früher erfolgen müssen.

70 Prozent wechselwillig? Neuer Zündstoff in der PKV-Debatte

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In der Diskussion um die Zukunft der PKV bzw. die Einführung einer Bürgerversicherung, hat nun der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nachgelegt. Er ist unter anderem der Meinung, dass 70 Prozent der PKV -Versicherten direkt in die Bürgerversicherung wechseln würden.

Diese Zahl wird in einem Interview mit dem Tagesspiegel geäußert, wobei jedoch keinerlei Quelle genannt wird. In einer Antwort heißt es indes, dass sich 70 Prozent der Bürger die Bürgerversicherung wünschen, was aber vermutlich auch diejenigen einschließt, die derzeit in der weniger vorteilhaften gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Auch spricht der SPD-Politiker davon, dass die Private Krankenversicherung (PKV) derzeit am „Ausbluten“ ist, was jedoch durch in etwa gleichbleibende Zahlen nicht zu belegen ist. Selbiges gilt für die Unterstellung, dass die Beiträge in der PKV schon jetzt „sehr stark an[steigen]„. Statistiken zeigen, dass die Steigerungen im Vergleich mit denen der gesetzlichen Krankenkassen geringer oder gleich ausfallen, wenn man von einige Ausreißern absieht.

Ob sich die Ärzte besser in Deutschland verteilen, nur, weil eine Bürgerversicherung eingeführt wurde, ist eine gewagte These. Eine strukturschwache ländliche Region wird vermutlich nicht plötzlich aufblühen und solvente Patienten werden wohl einfach mit einer Zusatzversicherung dafür sorgen, dass auch weiterhin Top-Leistungen durch ihre Ärzte erbracht werden.

Selbiges gilt für die Behauptung, dass die Bürgerversicherung zu geringeren Beiträgen für die breite Masse der Bevölkerung sorgt, die mit keinerlei konkreten Berechnungen einherzugehen scheinen.

Zuletzt geht es immer auch um die derzeit 233 Milliarden Euro, die die PKV als Rückstellungen sichert. Ob es hier zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen muss und dieses Geld letztlich in eine Bürgerversicherung überführt werden darf, darf als mehr als fraglich gelten.

 

Probleme mit Versicherung: Hebammen in Not

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Steigende Geburtenzahlen sollten eigentlich gute Nachrichten sein. Zumindest für Hebammen, die dadurch mehr zu tun haben. Das Problem: immer weniger Personen üben den Beruf aus, was vor allem an der desolaten Versicherungssituation liegt. Die Grünen fordern daher eine grundsätzliche Umstellung.

Wie der RBB berichtet, gehen allein in Brandenburg alle drei Jahren 15 Hebammen verloren, was in den meisten Fällen durch den Wechsel in den Ruhestand erfolgt. In Frankfurt / Oder geht in diesem Jahr beispielsweise die letzte in Vollzeit tätige Hebamme in den Ruhestand und es werden nur noch vier Nebenberuflerinnen übrig bleiben.

Was dieses Thema in einem Versicherungs-Weblog zu suchen hat? Ganz einfach: die Problematik liegt vor allem in den horrend gestiegenen Preisen für den Versicherungsschutz. Der Deutsche Hebammenverband bietet beispielsweise eine Gruppenversicherung an, die mit jährlich 7.639 Euro bzw. monatlich mehr als 630 Euro zu Buche schlägt. Bis 2020 ist ein Anstieg auf 9.098 Euro vorgesehen, d.h. mehr als 750 Euro im Monat.

Die Formulierung „K.o.-Faktor“ kommt nicht von ungefähr, weswegen die Grünen nun ein Modell fordern, das mit der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbar ist und damit bezahlbar würde. Schon jetzt kommt es zu Geburten auf Parkplätzen, wie vor einigen Wochen in Berlin-Neukölln, was allein an einer Überfüllung der Kreißsäle liegt.

Man darf gespannt sein, ob ein politischer Wille existiert, diese Misere zu beheben oder ob mittelfristig einer der ältesten Berufe der Welt schlichtweg ausstirbt.

Lebensversicherung: BdV erstellt neues Ranking

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„Nur 16 Lebensversicherer überzeugen“, „17 von 84 Lebensversicherern überstehen den Test“ oder auch „23 Versicherer stehen auf der Kippe“. Die Ergebnisse einer Untersuchung des Bundes der Versicherten (BdV) sind vor allem eines: interpretationsbedürftig.

Die Zitate stammen aus unterschiedlichen Quellen und spiegeln lediglich einige der vielen Überschriften zu diesem Thema wider. Erfreulich ist indes, dass die Alte Leipziger (AL) nicht zu den kritisierten Anbietern gehört und sogar „besonders gut „abschnitt. So formuliert es der Focus und nennt sogleich die Debeka, Karlsruher und Württembergische als Verlierer.

Untersucht wurde durch den BdV gemeinsam mit der Research Consult GmbH. Die Basis bildeten die jährlich erscheinenden Solvenzberichte, bei denen vor allem die Qualität und Transparenz bemängelt werden. Mit anderen Worten geht es nicht nur um die Sicherheit des Geldes oder die zu erwartenden Versicherungssummen, sondern auch um die Art und Weise, wie sich die Unternehmen präsentieren.

Besonders problematisch fiel dies naturgemäß bei den so genannten „Run Offs“ aus. Hier handelt es sich um eine Reihe von Versicherern, die keine Lebensversicherungen mehr verkaufen und nur noch ihre Restbestände abwickeln. Die Sorge, dass hier auch die versprochene Versicherungsleistung fließt, ist nach Ansicht der Studie besonders hoch.

Des Weiteren rechnen 13 Lebensversicherer mit Verlusten und 40 erzielen keine aus Verbrauchersicht akzeptable Gewinnerwartung. Vor dem Hintergrund der ohnehin als alarmierend geltenden Berichte, kann dies nicht weiter verwundern.


Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): BGH auf Seiten der Versicherten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine viel beachtete Entscheidung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) gesprochen. In dem Urteil vom 5. Juli 2017, Az.: IV ZR 508/14 wird den Versicherten der Rücken gestärkt, vor allem, wenn ein Versicherungsvertreter nicht korrekt gearbeitet hat.

Der Versicherungsbote dokumentiert und kommentiert den Fall, bei dem es um die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ging. Seitens des Versicherten wurden beim Ausfüllen des Antrags sämtliche Krankheiten genannt, die der Vertreter dann schlichtweg unter den Tisch fallen ließ.Die Folge: die BU wollte den Vertrag annulieren und keine Schadensregulierung übernehmen, was jedoch nicht rechtens ist.

Im konkreten Fall ging es um einen Testfahrer bei einem Automobilhersteller, der 2010 eine BU gemeinsam mit einer Rentenversicherung abgeschlossen hatte. Die Gesundheitsfragen wurden mündlich abgefragt und dann eingetragen worden. Darunter befand sich auch die Frage, ob der Versicherte in den letzten fünf Jahren einen Arzt aufgesucht hätte. Die richtige Antwort wäre „ja“ gewesen, doch gab dies der Vertreter nicht an.

Die BU warf nach Eintreten der Berufsunfähigkeit ein Blick in die Krankenakte und stellte sogar relevante Vorerkrankungen fest. Der Versicherte berichtete seinerseits, dass ihm die Ärzte nicht glauben wollten und zu keiner eindeutigen Diagnose gelangt waren, weshalb der Versicherungsvertreter eigenmächtig ein „nein“ angekreuzt hatte.

In den ersten Instanzen verlor der Testfahrer, doch der Bundesgerichtshof gab dem Kläger Recht. Die Folge: die BU muss zahlen, da es sich bei einem Versicherungsvertreter – metaphorisch gesprochen – um das „Auge und Ohr“ einer Versicherung handelt.

Ob der Vertreter nun in Regress genommen wird, bleibt derweil offen, doch erhält der Kläger fortan eine monatliche Rente in Höhe von 1.300 Euro.

Pflegeversicherung: ohne private Vorsorge erhebliche Finanzierungslücken

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Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nur in den seltensten Fällen aus. Auch nach den gravierenden Veränderungen im Bereich Pflegeversicherung hat sich nichts an den oftmals hohen Zuzahlungen geändert. Abhilfe kann eine private Pflegezusatzversicherung leisten.

In der NRZ findet sich zu diesem Thema ein lesenswerter Artikel, der beispielsweise darüber informiert, dass alle Bewohner eines Pflegeheimes seit Anfang des Jahres ein- und denselben Betrag bezahlen müssen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit spielt dabei keine Rolle mehr.

Vergleicht man die einzelnen Pflegeheime, so ergeben sich ebenso unterschiedliche Beiträge wie bei einem Blick auf die verschiedenen Bundesländer. Im zitierten Artikel, der sich auf den Vergleich von bundesweit 11.400 Pflegeheimen bezieht, wird explizit der Vergleich mit einer „Teilkasko“ vorgenommen. Es ist sogar so, dass Bewohner eines Pflegeheims im Schnitt 1.700 Euro pro Monat aus eigener Tasche beisteuern müssen.

Die Summe ergibt sich aus dem Anteil an den Pflegekosten, der nicht von der Pflegeversicherung übernommen wird. Dazu addiert werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ein Anteil an den Investitionskosten. Sehr wichtig sind dabei auch die Personalkosten, die ebenfalls von Bundesland zu Bundesland variieren.

In den wenigsten Fällen sind die Heimbewohner ausreichend solvent, um die Beiträge alleine stemmen zu können. Entsprechend greifen in 30 Prozent der Fälle staatliche Hilfen. Wie sich dies ändern lässt, sorgt für Uneinigkeit seitens der Politik. Die Ansätze reichen von einem Ausbau in Richtung einer „Vollkasko“ bis hin zur Stärkung der privaten Vorsorge.

Aktueller Marktausblick 2017/2018 für die PKV veröffentlicht

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Dass sich Prognosen nicht immer bewahrheiten, ist hinlänglich bekannt. Nichtsdestotrotz wird der jährliche Marktausblick für die Private Krankenversicherung (PKV) mit großem Interesse registriert. Dahinter steht die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH.

Im Versicherungsjournal finden sich die Eckdaten, die auch die Information beinhalten, dass die Beiträge in der Vollversicherung 2016 um 4,8 Prozent angehoben wurden. Für Versicherte ohne Beihilfe lag der Wert im Schnitt bei 5,4 Prozent. Das gesamte Jahr wurde jedoch mit einem Rückgang um nur noch 0,2 Prozent als positiv bewertet.

Verbessert hat sich vor allem der Saldo zwischen den Wechslern aus der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV. Ein Wert von minus 1.100 Personen lässt sich als beinahe ausgeglichen bezeichnen, was angesichts zuletzt deutlich schlechterer Zahlen ein schöner Erfolg ist. Vor allem 2013 und 2014 lag die Zahl noch oberhalb von 30.000.

Besondere Bedeutung erfährt diese Zahl unter dem Aspekt der früh angekündigten Beitragserhöhungen. Mit anderen Worten: obwohl die Privaten Krankenversicherer in gewisser Weise vor steigenden Beiträgen „gewarnt“ haben, scheint die Attraktivität kaum gelitten zu haben.

Noch einmal betont wurde die Wichtigkeit der richtigen Tarifauswahl in der PKV. In den letzten zehn Jahren entwickelten sich die Beiträge zwischen einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung in Höhe von 4,2 Prozent und sieben Prozent, was einen erheblichen Unterschied bedeutet. Neben der zu zahlenden Prämie spielt aber immer auch die Qualität der Leistungen und die Reibungslosigkeit in der Schadensregulierung eine Rolle.

Zuletzt wurde die Ertragslage in der PKV auch von Assekurata als positiv bewertet und auch die Gewinnsituation dürfte sich in den kommenden Jahren weiter nach oben bewegen. Der gesamte Bericht ist auf der Webseite von Assekurata erhältlich.

 

Hamburg: bald gesetzliche Krankenkasse für Beamte

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Ist dies der erste Schritt in Richtung einer Bürgerversicherung? Vermutlich nicht, doch ist der derzeitige Vorstoß aus Hamburg dennoch beachtlich. Es geht darum, dass die Hansestadt ihren Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenkasse ebnen möchte.

Laut Mitteldeutscher Zeitung erfolgt dies über eine Art „Beihilfe“, die bislang nur in der privaten Krankenversicherung (PKV) gezahlt wurde. Seitens des Bundeslandes soll nun die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zugeschossen werden. Auf diese Weise könnte sich die GKV als lukrativer als die PKV erweisen – zumindest bei geringem Einkommen und gutem Gesundheitszustand.

Ebenfalls profitieren könnten Beamte mit Kindern, die kostenlos mitversichert sind, was auch für nicht erwerbstätige Familienmitglieder bzw. Ehepartner gilt. Nach Angaben der Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wird somit endlich Gerechtigkeit hergestellt:

Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamten in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung“ freut sich die Sozialdemokratin. Interessant ist auch, dass dieser Schritt kurz vor der Bundestagswahl erfolgt, in der die SPD bekanntlich für eine flächendeckende Bürgerversicherung eintritt.
Ein Vorteil für die Stadt besteht im Wegfall eines Verwaltungsaufwands durch Prüfung von Arztrechnungen und individueller Beihilfen-Berechnung. Folgt man dem vorliegenden Gesetzesentwurf, so besteht ab dem 1. August 2018 für neu eingestellte Beamte das Wahlrecht zwischen PKV und GKV, doch privat Versicherte können nur in Ausnahmefällen in die gesetzlichen Krankenkassen zurückwechseln.
Spannend wird die Frage, wie viele Beamte sich tatsächlich für die gesetzlichen Kassen entscheiden. In puncto Leistungen existieren nachwievor Nachteile, die auch nicht durch etwas günstigere Beiträge wettgemacht werden können. Oder doch?

PKV: Warnung vor der Deutschen Gesundheitskasse

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Bei der Auswahl einer geeigneten Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Interessenten offensichtlich auch auf das Vorhandensein einer Erlaubnis zur Tätigung von Versicherungsgeschäften achten. Das lässt sich zumindest daraus schließen, dass mit der Deutschen Gesundheitskasse DeGeKa ein illegaler Anbieter auf dem Markt mitmischen möchte.

So  hat die Finanzaufsicht BaFin prompt reagiert und gibt eine Warnung vor der DeGeKa (nicht zu verwechseln mit der etablierten Debeka) heraus. Der Versicherungsverein unterbreitet seit dem 1. Juli 2017 PKV- Angebote, besitzt hierfür jedoch keinerlei Erlaubnis.

Angeboten werden unter anderem vermeintliche Krankenversicherungen mit der Bezeichnung „Basistarif KVBT“ sowie „Zusatztarif KTG“ (Krankentagegeld) und einen „Zusatztarif KHTG“ (Krankenhaustagegeld). Die BaFin rät dazu, die Finger von den Policen zu lassen, da diese keinerlei Gültigkeit besitzen.

Hinzu kommt, dass die DeGeKa dem Umfeld der Reichsbürger zugeordnet wird und ihrerseits die BaFin nicht anerkennt. So wird diese auf der Webseite des Vereins als „nichtrechtsfähiges Unternehmen, gemäß den Richtlinien des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der EU“ bezeichnet, was durchaus skurril ist.

Hinsichtlich der zugrundeliegenden Gesetze wird explizit vom Deutschen Reich gesprochen und die Verordnungen, auf die sich diese „Nicht- PKV“ bezieht, stammen vielfach noch aus dem 19. Jahrhundert.

Seltsam….

PKV: würde Bürgerversicherung die Unternehmen entlasten?

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In der derzeitigen Diskussion gilt die Bürgerversicherung als der „Tod“ der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Eine neue Studie geht derweil davon aus, dass die Bürgerversicherung eher für eine Entlastung der Privaten führt. Und zwar um rund 40 Prozent.

RP Online berichtet über die Berechnungen, die vom Kieler Institut für Mikrodaten stammen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung um 1,5 Prozent ansteigen müssten, sofern die Pro-Kopf- Gesamtausgaben und die Einnahmensituation in beiden Versicherungsbereichen gleich bleiben sollen.

Die Basis für die Berechnung bilden die Daten des Bundesversicherungsamts für die GKV und der Finanzaufsicht Bafin für die PKV. Offensichtlich sind die finanziellen Risiken für gesetzlich Versicherte deutlich höher als für die PKV- Kunden. Letztere würden erheblich entlastet und zudem würden Altersrückstellungen in Höhe von 210 Milliarden Euro nicht mehr benötigt.

Das Problem an dieser Berechnung ist allerdings, dass kein konkretes Modell für die Einführung einer Bürgerversicherung zugrunde gelegt wird. Mit anderen Worten ist nicht zu erwarten, dass die Ausgaben- und Einnahmen-Situation in GKV und PKV gleich bleiben. Angestrebt wird oftmals eher eine Abwicklung der privaten Krankenversicherungen, was dann auch dazu führen würde, dass die Altersrückstellungen der neu geschaffenen Bürgerversicherung zufließen.

Neben diversen rechtlichen Hürden mangelt es aktuell auch noch an einem einheitlichen Konzept, wie der Wechsel zu einer neuen Versicherungsform bewerkstelligt werden soll. Des Weiteren müsste es hierfür erst einmal zu einem Regierungswechsel kommen, was nach aktuellen Prognosen ebenfalls nicht zu erwarten ist.

Friday: KfZ-Versicherung mit kilometergenauer Abrechnung

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In der KfZ-Versicherung stehen derzeit alle Zeichen auf Veränderung. Neuerdings existiert ein Versicherer mit Namen „Friday“, der sich nicht weniger als das Umkrempeln des deutschen Versicherungsmarktes zum Ziel gesetzt hat.

Laut Versicherungsbote werden die Tarife exakt nach den gefahrenen Kilometern berechnet. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass sich „Friday“ monatlich kündigen lässt und komplett digital funktioniert. Die Preise beginnen ab einem Cent pro Kilometer, dürften jedoch auch entsprechend der Fahrzeuge variieren.

Bei Friday handelt es sich um eine Tochter des Versicherungskonzerns Baloise bzw. der Basler Versicherung. Die Tatsache, dass das Unternehmen rein digital agiert, lässt geringere Preise erhoffen. Auf der anderen Seite steigen die Vertriebskosten, da eine hohe Internet-Präsenz erreicht werden muss. So lässt sich trefflich darüber streiten, ob es sich wirklich um eine Revolution handelt.

Der Tarif „Zahl-pro-Kilometer“ funktioniert so, dass zunächst die Kilometer geschätzt werden. Die Tarife werden dann allein anhand der Angaben der Kunden festgelegt und umfangreich validiert. Auf diese Weise soll ein Betrug ausgeschlossen werden.

Bei der Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro unerlässlich. Berechnungen haben ergeben, dass die Tarife in der Tat recht günstig sind.

Friday ist seit März 2017 auf dem Markt aktiv. Und das mit hoch gesteckten Ambitionen: „Unser Ziel ist, dass Friday der beliebteste Sachversicherer ist“ – so der Firmenchef Christopher Samwer. Bis dahin ist es sicher noch ein weiter Weg.


Stiftung Warentest prüft Entlastungstarife der PKV

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Dass die Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) mit zunehmendem Alter ansteigen, ist hinlänglich bekannt. Durch so genannte Entlastungstarife sorgen Versicherte für Abhilfe. Die Stiftung Warentest hat nun geprüft, welche Varianten sich lohnen und welche nicht.

Bei Finanzen.de findet sich ein entsprechender Artikel, in dem bereits in der Einleitung auf die Bedeutung einer individuellen Versicherungsberatung hingewiesen wird. Unter die Lupe genommen wurden sodann 32 Entlastungstarife von 22 PKV- Anbietern.Es handelt sich dabei stets um Ergänzungen zur klassischen PKV, mit denen Beitragssteigerungen abgefedert werden sollen.

Wohlgemerkt: nach selbigem Prinzip funktionieren auch die Altersrückstellungen, doch bieten die Entlastungstarife offensichtlich noch einen zusätzlichen Mehrwert. Der Vorteil: es lässt sich exakt festlegen, um welchen Betrag die Reduzierung ab welchem Alter stattfinden soll. Wer als 40-Jähriger beispielsweise im Rentenalter 100 Euro weniger zahlen möchte, muss hierfür zwischen 27 und 49 Euro aufbringen.

Eines der Probleme, die die Tester sahen, liegt in den Versicherungsbedingungen. Diese sind – vorsichtig formuliert – kryptisch und unverständlich. Hinzu kommt, dass der Entlastungstarif naturgemäß nur bei der eigenen PKV abgeschlossen werden kann. Ebenfalls müssen die einmal vereinbarten Zusatzbeiträge auch im Alter gezahlt werden und müssen entsprechend von der Entlastung abgezogen werden.

Gänzlich abgeraten wird von der Variante der Einmalzahlung, während andere Möglichkeit zur Beitragsreduzierung wie das Ansparen in einer privaten Rentenversicherung oder Sparplänen als gut angesehen wird. Doch das ist schon wieder ein gänzlich anderes Thema ….

Rürup-Rente: Alte Leipziger besonders beliebt

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Fragt man Versicherungsmakler nach der Rürup-Rente, so landet die Alte Leipziger auf einem hervorragenden zweiten Platz hinsichtlich der Zufriedenheit. Das Unternehmen konnte dabei 15,6 Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen. Das Ergebnis ist Teil der Studie „Asscompact Trends II/2017“ und bestätigt die glänzenden Ergebnisse der Vorjahre.

Im Versicherungsjournal findet sich zudem die Information, dass die Zahl der Rürup-Renten in Deutschland erneut gestiegen ist und nunmehr ein Bestand von 2,06 Millionen Policen erreicht ist. Folgt man den Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) so handelt es sich allein 2017 um ein Plus in Höhe von 95.000 Versicherungen.

Gemessen an den Vorjahren hat das Neugeschäft allerdings ein wenig nachgegeben, was aber auch damit zu tun hat, dass mehr und mehr Menschen bereits über eine Rürup-Rentenversicherung verfügen und hier selten mehrere Verträge abgeschlossen werden. Wirft man einen Blick auf die letzten fünf Jahre, so ist der Bestand an Rürup-Verträgen um ein Viertel angestiegen – im Blick auf die letzten acht Jahre hat er sich sogar verdoppelt.

Nichtsdestotrotz besteht noch ordentlich Platz nach oben. Versicherungsmakler, die nach ihren Top-Produkten gefragt wurden, erwähnten die Rürup-Rente nur selten. In puncto Beliebtheit rangieren die Policen im unteren Drittel von 30 untersuchten Produktlinien. Rund 25 Prozent sprachen allerdings von einem „guten“ Geschäft aber eben auch 25 Prozent von einer eher „schlechten“ Perspektive.

 

Kunstversicherungen künftig auch online abschließbar

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Mehr und mehr Menschen kaufen Kunstwerke und nutzen diese als (dekorative) Geldanlage. Im Schutz der Hausratversicherung sind die Gemälde oftmals integriert, doch sollte in diesem Punkt unbedingt genau nachgefragt werden. Als Alternative lässt sich nun auch eine eigene Kunstversicherung direkt über das Internet abschließen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtet über die neue Idee der R+V, die allerdings nur dann Sinn macht, wenn zuvor die Möglichkeiten der eigenen Hausratversicherung komplett ausgeschöpft wurden. Mit anderen Worten: bei der Kunstversicherung handelt es sich um eine Art „Lückenfüller“.

Die Besonderheit besteht darin, dass sich diese Versicherung auch online abschließen lässt und damit erstmals einen standardisierten Schutz bietet. Bisher waren Kunstversicherungen stets maßgeschneidert und erforderten eine Expertise.

Hinsichtlich der Kosten wird eine Staffelung vorgenommen. Bei einem Wert bis zu 50.000 Euro dürfen die einzelnen Kunstwerke nicht mehr als 10.000 Euro wert sein. Die Versicherungsprämien belaufen sich auf rund 75 Euro jährlich bzw. beginnen in diesem Bereich. Für teurere Sammlungen werden zudem eigene Kunstversicherungen angeboten, die entsprechend bis zu fünf Millionen Euro abdecken und bei 750 Euro im Jahr beginnen.

Zielgruppe des neuen Versicherungsprodukts sind Kunst-Einsteiger. Diese dürfen sich auf eine so genannte „Allgefahren-Deckung“ freuen, die bei mancher Hausratversicherung fehlt. Konkret bedeutet dies, dass auch einfacher Diebstahl und das Spielen von Kindern sowie natürlich Feuer, Leitungswasser, Hagel etc. eingeschlossen sind.

Angesichts eines boomenden Kunstmarkts und eines Volumens in Höhe von jährlich zwei Milliarden Euro möglicherweise ein sinnvolles Produkt.

Lebensversicherung: Rückabwicklung auch über den Versicherungsberater

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Das Thema Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist für die Unternehmen und Versicherungsberater sicherlich leidig. Nichtsdestotrotz empfehlen Experten, die Problematik offensiv anzugehen und den Kunden im Zweifelsfall Hilfestellung anzubieten.

Der Versicherungsbote hat hierzu den CEO des Rückabwicklers MOTION8 befragt, der dazu rät, die „Rückabwicklung an[zu]sprechen, bevor es ein Anderer tut“. Hintergrund ist dabei auch, dass gerade über die Lebensversicherungen Fremddienstleister ein Einfallstor suchen und im Zweifel auch in anderen Bereichen des Bestands „wildern“.

Hinzu kommt, dass durch eine erfolgreiche Rückabwicklung einer Lebensversicherung, die meist ohnehin erfolgen würde, ein hohes Maß an Zufriedenheit bei den Versicherten erreicht werden kann. Es wird ein Vertrauensbonus aufgebaut, der sich auch für die Ankurbelung des Neukundengeschäfts nutzen lässt.

Hinsichtlich der Komplexität der Thematik dürfte es für Verbraucher auch Sinn machen, den Weg über einen Versicherungsberater zu suchen. Alternativen sind das Arbeiten mit einem Musterbrief oder auch die Verbraucherschutzzentrale, ein Anwalt oder der Ombudsmann.

Die Berechtigung eines vorzeitigen Ausstiegs aus einer Lebensversicherung sieht der Interviewpartner durchaus als gegeben. Die Prognoseberechnungen fielen vor einigen Jahren noch deutlich rosiger aus als es die heutige Realität widerspiegelt.

Zuletzt ist in der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsberater auch möglich, dass dieser Alternativen zum Widerruf aufzeigt. Vor allem, wenn eine Lebensversicherung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gekoppelt ist, kann ein elementarer Baustein der Risikoabsicherung gefährdet sein. In diesem Fall lohnt sich ggf. das Halten der Police.

KfZ-Versicherung: Typklassen 2018 sorgen für höhere Preise

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Die neuen Typklassen für 2018 dürften oftmals für höhere Prämien sorgen. Teilweise geistern bereits Beträge von bis zu 300 Euro durch die Medien. Betroffen sind in erster Linie Fahrzeuge mit starken Motoren, was aus umweltpolitischer Sicht sicherlich Sinn macht.

Im Focus wird das Thema umfangreiche diskutiert und darauf hingewiesen, dass Autofahrer bis zum 30. November wechseln können. Eine neue Typklasse erhalten rund 25 Prozent aller PKW-Typen, im Kaskobereich ist sogar die Hälfte der Fahrzeuge betroffen. Veröffentlicht wurde die neue Typklassenstatistik vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer einen Mercedes C-Klasse Coupé fährt, muss eventuell satte 297 Euro mehr bezahlen. Ebenfalls zu den „Verlierern“ in der Typklassen-Einstufung zählen Fahrzeuge wie der Range Rover 3.0 TD, der Lexus NX 300 H oder der BMW 730D. Diese Fahrzeuge werden ebenso teurer wie Jeep Renegade 1.4 T oder BMW 114I, bei denen sogar drei Klassen übersprungen werden. Unter den „Brot-und-Butter-Fahrzeugen“, die um zwei Klassen ansteigen befinden sich der Mini One 1.2 und der Opel Corsa E 1.2.

Umgekehrt werden der Dacia Logan Kombi und der Audi A4 Avant 2.0 TDI gleich um drei Klassen niedriger eingestuft und auch der Seat Leon ST profitiert von einem Sprung über zwei Klassen. Finanziell bedeutet dies ein Minus in Höhe von 197 Euro.

Grundsätzlich gilt stets ein Sonderkündigungsrecht sobald ein Fahrzeug umgestuft wird. Die Einstufung ist grundsätzlich unverbindlich, wird aber nahezu immer von Seiten der Versicherung umgesetzt. Wie in jedem Jahr lohnt sich also wieder ein Vergleich.

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